Grasbrunn:Digitale Erbschaft

Was passiert eigentlich mit Facebook, Whatsapp und Co., wenn der Kontoinhaber stirbt? Da der sogenannte "digitale Nachlass" nach denselben Regeln vererbt wird wie das sonstige Gut, erhält der Erbe grundsätzlich Verfügungsgewalt über den digitalen Nachlass. Doch Datenerben ist kompliziert. In Vortragsreihe "Recht. So!" informiert Rechtsanwältin Kristina Häfner am Donnerstag, 14. Juni, von 19.30 Uhr an im Kulturcafé über das brandaktuelle Thema. Anmeldung in der Bücherei Grasbrunn, telefonisch unter der Nummer 089 / 45 69 96 68 oder per E-Mail an buecherei@grasbrunn.de.

© SZ vom 12.06.2018 / AED - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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