Grasbrunn:Abgerechnet wird später - oder nie

Lesezeit: 2 min

Für mehrere Straßen, darunter die Saarlandstraße, müssen Anwohner eventuell noch Herstellungsbeiträge bezahlen. (Foto: Claus Schunk)

Grasbrunn setzt darauf, dass die Straßenerschließungsbeiträge abgeschafft werden

Von Lars Brunckhorst, Grasbrunn

Dass der Ostring in Neukeferloh keine fertige Straße sei, wird kaum jemand behaupten. Das Gleiche gilt etwa für die Saarlandstraße. Und doch müssen die Anwohner dort fürchten, für die erstmalige Herstellung dieser seit Jahrzehnten existierenden Straßen nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Die beiden Straßen gehören zu schätzungsweise 33 Straßen in der Gemeinde Grasbrunn, die rechtlich als nicht endgültig hergestellt gelten und deren Baukosten deshalb nicht abgerechnet wurden. Hunderten Haus- und Grundeigentümer drohen damit Gebührenbescheide über vierstellige Summen - theoretisch.

Weil Straßenanlieger in diesen Fällen 90 Prozent der Kosten tragen müssten, hatte Grasbrunn - wie andere Gemeinden auch - bisher keine Eile mit der Abrechnung. Zu groß wäre der Ärger. Nachdem der Landtag vor zwei Jahren aber das kommunale Abgabengesetz novelliert hat, muss Grasbrunn für solche "Altstraßen" Erschließungsbeiträge erheben. Und zwar müssen die Bescheide bis 31. März 2021 verschickt werden, sonst sind die Ansprüche verjährt.

Ginge es nach Bürgermeister Klaus Korneder (SPD), hätte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Prioritätenliste für die Abrechnung zu erstellen. Doch dies hat das Gremium abgelehnt. Auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) setzte die Mehrheit den Tagesordnungspunkt unlängst ab. Die Begründung von FWG-Gemeinderat Johannes Seitner: Wenn die Verwaltung es zwei Jahre lang nicht geschafft habe, die Folgen der Gesetzesnovellierung im Gemeinderat diskutieren zu lassen, dann sei dies jetzt auch nicht nötig. Der Hintergrund: Die FWG geht davon aus, dass die Freien Wähler als Koalitionspartner in der neuen Staatsregierung eine Abschaffung der umstrittenen Erschließungsbeitragssatzungen durchsetzen - so wie ihnen das auch schon mit der nicht minder verhassten Straßenausbaubeitragssatzung, kurz Strabs, gelungen ist.

Davon geht insgeheim auch Grasbrunns Bürgermeister aus. Er will sich aber nicht vorwerfen lassen, seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachzukommen und die Eintreibung ausstehender Abgaben nicht zumindest in die Wege zu leiten. "Es gibt eine klare Anweisung des Gesetzgebers, dass wir das tun müssen", so Korneder. Seine Spekulation: Bis ermittelt ist, in welcher Straße noch ein Randstein oder eine Straßenlaterne fehlt, sodass man sie noch fertigstellen und abrechnen könnte, sei das Kommunalabgabengesetz geändert und die Satzung abgeschafft. Dann müsse niemand zahlen. Deshalb ärgert Grasbrunns Bürgermeister sich auch, dass die FWG so tut, als wolle er die Bürger zur Kasse bitten. Für den Fall, dass die Gemeinde Bescheide verschicke, hat die FWG bereits ein Bürgerbegehren angekündigt - wie es in Aschheim unlängst erfolgreich war.

© SZ vom 15.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: