Gewerbe:Oberschleißheim genehmigt umstrittene Lagerfläche

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Missliebige Nutzung eines Gewerbegrundstücks in Mittenheim ist nach Angaben der Gemeinde nicht zu verhindern

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Vor Gericht hatten sich die Mittenheimer Anlieger schon durchgesetzt gegen die unliebsame Nutzung eines angrenzenden Gewerbegrundstücks - doch das Oberschleißheimer Rathaus hat die störende Nutzung jetzt gestattet. Zwar hatte die Gemeinde ausdrücklich den einschlägigen Bebauungsplan geändert, um auch die Konfliktsituation dort zu regeln; aber offenbar ging das schief. Der Bauausschuss des Gemeinderates berief sich darauf, angesichts der Vorgaben in dem Plan die Nutzung nicht ablehnen zu können.

Die Mittenheimer Siedlung grenzt als reines Wohnviertel unmittelbar an das Gewerbegebiet, das sich vom Oberschleißheimer S-Bahnhof bis dorthin zieht. Die Parzelle im Osten, um die es in dem Streit geht, wurde jahrelang als Lager- und Abstellfläche genutzt. Die Eigentümer hatten dann vor, die Schuppen und Abstellplätze wegzuschieben und stattdessen eine private Seniorenresidenz mit Boardinghaus und Tagescafé zu errichten. Dieses ehrgeizige Projekt mit angeblich neun Millionen Euro Investitionsvolumen scheiterte vor wenigen Jahren auf den letzten Metern am Kleingedruckten in der Vereinbarung mit dem Rathaus. Unmittelbar darauf begannen dramatische Zustände auf dem Grundstück.

In die bestehenden Hütten und zusätzlich aufgestellte Container wurden Arbeiter gepfercht, die auf dem etwa 4000 Quadratmeter großen Grundstück wohnten, ohne dass es dort eine auch nur ansatzweise adäquate Infrastruktur gegeben hätte. Die Anlieger berichteten damals, dass der nahe Mittenheimer Weiher als Toilette gedient habe und bei abendlichen Lagerfeuern weit mehr als nur Holz verbrannt worden sei.

Bis Rathaus und Landratsamt tätig wurden, dauerte es geraume Zeit, bis die angeordneten Maßnahmen dann griffen, verstrichen weitere Monate. Zuletzt landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht, das eine Räumung des Grundstücks anordnete. Offene Lagerflächen seien dort nicht zulässig. Gewechselt wurde allerdings zunächst offenbar nur der Pächter, der nach Angaben der Anwohner die Lagerfläche noch erweitert habe. Jetzt werden dort alte Lastwagen abgestellt und repariert. "Die Belastung der Anwohner durch Lärm, Rauch und Abgase ist unerträglich", schrieben die Anlieger an den Gemeinderat.

Das Urteil zur Zwangsräumung ging freilich auch auf den neuen Pächter über, allerdings wohl erst wieder mit Fristen zur Abhilfe. Währenddessen wurde nun aber der Antrag gestellt, die vom Verwaltungsgericht als illegal festgestellte Nutzung zu legalisieren - und das tat der Gemeinderat nun unter Verweis auf den nach der Änderung neu in Kraft getretenen Bebauungsplan.

Bürgermeister Markus Böck (CSU) sagte dazu auf Anfrage, die Situation sei "äußerst ungut", aber wegen der Rechtmäßigkeit der Umnutzung nach dem Bebauungsplan nicht zu verhindern. "Glücklich ist damit keiner", sagte er.

© SZ vom 11.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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