Gerichtsverfahren:Aus Eifersucht brutal geschlagen

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38-Jähriger muss wegen schwerer Misshandlung seiner Frau mehrere Jahre in Haft

Von Andreas Salch, Taufkirchen/Vaterstetten

Mal waren ihre Lippen aufgeplatzt, mal hatte sie ein blaues Auge. Manche Blessuren kaschierte Vesna K. ( Vorname von der Redaktion geändert) mit Make up. Wenn sie ihr Arzt fragte, wie es zu den Verletzungen gekommen sei, log die 34-Jährige und sagte, sie sei hingefallen. In Wirklichkeit hatte ihr Mann Zoran sie brutal geschlagen. Zwischen 2011 und März 2015 kam es zu mehreren gewalttätigen Übergriffen. Zoran K. hat laut Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen eine Impulskontrollstörung. Am Freitag verhängten die Richter der 1. Strafkammer am Landgericht München II gegen den 38-Jährigen drei Jahre und elf Monate Haft wegen Bedrohung sowie wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraus. Im Fall eines Geständnisses hatte die Kammer K. eine Strafe von nicht weniger als drei Jahren und neun Monaten und nicht mehr als vier Jahre und drei Monate zugesichert. Zum Auftakt der Verhandlung hatte der Offsetdrucker die Vorwürfe zunächst bestritten.

Aus Wut und Eifersucht hatte K. seine Frau im September 2013 sowie im März 2015 in Anwesenheit ihrer Kinder mit beiden Händen gewürgt. Die Staatsanwaltschaft war deshalb ursprünglich von versuchtem Mord ausgegangen. Da jedoch davon auszugehen sei, dass der Angeklagte von sich aus von seiner Frau abgelassen hatte, wertete das Gericht die Würgeattacken als gefährliche Körperverletzung.

Rechtsanwalt Sepp-Jörg Zoglmann, einer der beiden Verteidiger von Zoran K., rief bei seinem Schlusswort einen Eklat hervor. Er verstieg sich zu der Behauptung, Vesna K. habe bei ihrer Aussage vor Gericht ein "Theater gemacht". Ihr sei es nur darum gegangen, sich von ihrem Mann zu trennen, um die beiden gemeinsamen Kinder für sich zu haben. Richter Thomas Bott unterbrach den Verteidiger hierauf und warf ihm vor, er wüte in einer Art und Weise, die das Geständnis seines Mandanten infrage stelle. Nach einer Unterbrechung erklärte der Verteidiger, er sei "innerlich ein bisschen emotionalisiert" gewesen.

© SZ vom 28.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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