Garching:Weg frei fürs Wirtshaus

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Das älteste Haus Garchings soll dem endgültigen Verfall entrissen werden. Nach der Niederlage klagender Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht will die Augustinerbrauerei möglichst schnell die Sanierung beginnen

Von Alexandra Vettori, Garching

Es ist schon gut zwei Jahre her, dass die Augustinerbrauerei angekündigt hat, im Garchinger Gesindehaus an der Bundesstraße 11 bald Wirtschaft samt angrenzendem Biergarten zu schaffen. Der Stadt Garching fiel damals ein Stein von Herzen, war sie damit doch das älteste Haus der Stadt los, einen kostspieligen und denkmalgeschützten Sanierungsfall, der seit bald 20 Jahren leer steht. Dazu ein Riesenschritt in Sachen Belebung des Ortszentrums - kein Wunder: die Zustimmung damals war groß.

Ein gutes Jahr Bauarbeiten plante Augustiner ein, doch daraus wurde nichts. Bis heute modert das Gebäude aus dem Jahr 1800 vor sich hin, denn eine Reihe von Anwohnern blockiert das Projekt Biergarten, zuletzt mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung und einer Normenkontrollklage gegen die Bebauungsplanänderung. Ihre Kritik: Verkehr, Lärm und Gestank.

Jetzt scheint das letzte Wort gesprochen zu sein, am Mittwochabend war das Verwaltungsgericht München an der Freisinger Landstraße zur Augenscheinnahme, und Richterin Cornelia Dürig-Friedl machte den klagenden Anwohnern, für die Hans Kellerer vor Gericht erschienen war, wenig Hoffnung. Gut 300 Plätze soll der Biergarten einmal haben. Geht es nach den Plänen der Brauerei, kommen alle Gäste mit dem Rad, der U-Bahn, oder zu Fuß. Parkplätze gebe es im nur wenige hundert Meter entfernten Ortszentrum und an der B 11 genug. So vertraten auch die Genehmigungsbehörden in Stadt und Landratsamt die Ansicht, dass die auf dem Grundstück vorgesehenen zwölf Stellplätze ausreichen.

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(Foto: Florian Peljak)

Die Augustinerbrauerei will mit der Sanierung des Gesindehauses beginnen.

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(Foto: Florian Peljak)

Innen modert das Gesindehaus aus dem Jahr 1800 vor sich hin.

Dem aber sei nicht der Fall, betonte Rechtsanwältin Anna John, die Hans Kellerer und zwei weitere Kläger, darunter eine Eigentümergemeinschaft, vertritt. Es handele sich durchaus um eine unzumutbare Beeinträchtigung, wenn vor allem Ortsfremde durch den Hüter- und Römerhofweg führen, auf der Suche nach nicht vorhandenen Parkplätzen. Dass der nördliche Teil der Römerhofstraße in Zukunft mit einem Poller abgetrennt werde, verstärke die Problematik im südlichen Teil nur, so die Anwältin. Daran ändere auch nichts, dass der Römerhofweg im südlichen Teil mit einem erfahrungsgemäß leicht zu übersehenden "Anlieger frei"-Schild gesperrt werde. Richterin Dürig-Friedl sah allerdings keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung: "Die Stellplatzsituation mag unbefriedigend sein, aber das ist das Schicksal, wenn man in der Stadt wohnt. Es gibt kein subjektives Recht eines Anliegers, dass der Nachbar genügend Stellplätze hat." Dass der Lärm auch mit Biergarten die geltenden Grenzwerte nicht überschreite, hätten entsprechende Gutachten ergeben.

Schließlich versuchte es Dürig-Friedl mit einem Vorschlag zur Güte: Wenn die Brauerei im vorderen, der B 11 zugewandten Teil des Hüterwegs einige Parkplätze mehr schüfe, könnten die Kläger, die weiter östlich wohnen, eventuell damit leben. Obwohl es sich dabei um eine schon früher diskutierte Variante handelte, die damals von den Klägern noch abgelehnt worden war, konnte sich Kellerer diese jetzt durchaus vorstellen. Nun aber stellte sich die Augustinerbrauerei quer, vertreten durch den Chef der Bauabteilung, Robert Hartl, und Rechtsanwalt Thilo Fichtner. Letzterer verwies auf einen weiteren Anwohner, der von der neuen Planänderung betroffen wäre: "Wenn jetzt der nächste erfolglos klagt, dann verlieren wir wieder Zeit." Damit stand das Urteil der Richterin weitgehend fest, auch wenn sie es erst am nächsten Tag verkünden wollte, deutete sie an: "Diese Klage hier hat auf keinen Fall Aussicht auf Erfolg."

Das älteste Haus Garchings soll nicht noch weiter verfallen. (Foto: Florian Peljak)

Tatsächlich bestätigte am Donnerstag auf Nachfrage eine Gerichtssprecherin: "Die Klagen sind abgewiesen worden, nach der schriftlichen Urteilsbegründung in einigen Wochen kann innerhalb eines Monats ein Antrag auf Berufung gestellt werden."

Die Vertreter der Augustinerbrauerei machten allerdings schon gleich nach dem Ortstermin deutlich, dass sie jetzt so schnell wie möglich mit der Sanierung des Gesindehauses beginnen wollen. Man werde jetzt die Vergaben starten.

© SZ vom 02.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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