Garching:Vergünstigter Wohnraum

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Stadt beschließt Modell zur Unterstützung weniger Betuchter

Von Patrik Stäbler, Garching

Der Garchinger Stadtrat hat die Vergabekriterien für das Einheimischenmodell beschlossen - und zugleich dessen bisherigen Namen beerdigt. So soll das Vorgehen, bei dem Baugrundstücke und Wohnungen vorrangig und zu günstigeren Preisen an speziell berechtigte Personen gehen, künftig "Garchinger Wohn-Modell" heißen. Mit der Namensänderung wolle man vermeiden, dass bei Einheimischen allzu große Hoffnungen geweckt werden, erklärte Bastian Dombret (FDP) in der Stadtratssitzung. Denn: "Wegen der Einkommensgrenzen wird nur ein geringer Anteil der Garchinger berechtigt sein, innerhalb dieses Einheimischenmodells auf Wohnungen zuzugreifen."

Im Jahr 2007 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einheimischenmodelle eingeleitet. Diese würden Auswärtige benachteiligen, so der Vorwurf. Nach zähem Ringen einigten sich EU-Kommission, Bund und Freistaat 2017 auf Leitlinien für europarechtskonforme Einheimischenmodelle. Demnach kommen nur Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Zudem dürfen bei der folgenden Punktevergabe die Kriterien zur Ortsverbundenheit nicht stärker gewichtet werden als jene zur sozialen Bedürftigkeit.

Auf dieser Basis hat auch die Stadt Garching ihr Modell erarbeitet. Antragsberechtigt sind Personen, deren Jahreseinkommen unter 44 475 Euro liegt - bei Paaren sind es 88 950 Euro. Dazu kommt je Kind ein Freibetrag von 7000 Euro. Zudem darf das Vermögen der Antragsteller den Grundstückswert beziehungsweise 30 Prozent des Kaufpreises einer Wohnung nicht übersteigen. Diese Voraussetzungen würden jedoch dazu führen, dass sich viele Berechtigte eine Wohnung trotz des Rabatts von 20 Prozent kaum leisten könnten, sagte Bastian Dombret mit Blick auf erwartete Quadratmeterpreise von 8500 bis 9000 Euro. Der "wahrscheinlichere Fall" werde sein, dass beim Garchinger Wohn-Modell ein Student zum Zuge kommt, "der persönlich unter der Einkommensgrenze liegt und dessen Eltern das Geld für die Finanzierung der Wohnung bereitstellen", so Dombret. Das Problem, dass viele aus der Mittelschicht bezahlbaren Wohnraum suchen, werde indes nicht angegangen.

Die Vergabe der Grundstücke und Wohnungen erfolgt anhand eines Punktesystems. Berücksichtigt wird die Ortsverbundenheit des Bewerbers - also wie lange er in Garching lebt oder arbeitet, und ob er hier ein Ehrenamt ausübt. Zum anderen fließen soziale Kriterien wie Kinderzahl, Einkommen und Vermögen ein. Sammelt ein Bewerber mehr Ortsbezugs- als Sozialpunkte, werden erstere auf den Wert von zweiteren gekappt - wegen der Leitlinie, wonach Ortsverbundenheit nicht höher bewertet werden darf als soziale Kriterien. Erstmals zum Tragen kommt das Wohn-Modell dieses Jahr bei der Bebauung auf dem Grundstück, wo früher das Autohaus Baudisch stand. Wie ein Rathaussprecher mitteilt, werden dort "neun familiengerechte Wohnungen" auf diesem Wege vergeben. Interessenten können sich auf der Webseite der Stadt in eine Liste eintragen und informieren lassen, sobald ein Bewerbungsverfahren startet.

© SZ vom 30.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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