Garching:Ungleiche Verteilung

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Bürger für Garching bemühen sich weiter um Ärztehaus

Von Gudrun Passarge, Garching

Die Pläne für ein Garchinger Ärztehaus in der Telschowstraße sind wohl endgültig vom Tisch. Zuletzt gab es noch einen Vorstoß der Stadt, den Sonderstatus der Universitätsstadt mit einem Gutachten zu belegen. Doch die Kassenärztliche Vereinigung teilte der Stadt mit, auch das werde nichts an der Zulassung für Ärzte ändern. Es gehe um die Sicherstellung des Bedarfs im Landkreis und nicht nur in der Stadt - und dabei seien den Bürgern auch Wege von bis zu 20 Kilometern zuzumuten. Dagegen wenden sich nun die Bürger für Garching (BfG). Deren Vorsitzender Sepp Koch wirft der KVB vor, teils mit falschen Aussagen zu arbeiten, und kündigt an, die BfG würden sich trotzdem für ein Gutachten einsetzen "und alles unternehmen, um die ärztliche Versorgung in Garching zu verbessern". Zumal die Garchinger im Landkreis-Vergleich erheblich schlechter gestellt seien als beispielsweise die Grünwalder oder die Ottobrunner.

Koch stellt klar, dass für Garching nicht der Landkreis, sondern das Planungsgebiet München die Bezugsgröße sei. Dazu zählten außer der Landeshauptstadt noch der Landkreis München sowie einige Kommunen der Landkreise Ebersberg, Starnberg und Fürstenfeldbruck. Die Zahlen belegten, dass die kassenärztliche Versorgung sehr ungleich verteilt sei. So kämen in Garching auf einen Hausarzt 2750 Bewohner (Stand Februar 2016). Rechnete man Ismaning und Ober- und Unterschleißheim noch mit ein, hätte ein Hausarzt 2150 Bürger zu versorgen. Ganz anders dagegen sehe es in Gräfelfing und Planegg aus, wo das Verhältnis 1 zu 1250 laute, in Pullach und Grünwald kämen auf einen Hausarzt sogar nur 1050 Bewohner, in Neubiberg und Ottobrunn sind es 1100.

Koch leitet daraus ab, von einer wohnortnahen, ausreichenden Versorgung könne in Garching und im Münchner Norden keine Rede sein, "wenn durch das Gesetz als bedarfsgerechte Versorgung eine Verhältniszahl für Hausärzte pro Einwohner von 1 zu 1671 festgelegt ist". Er fordert die KVB auf, auch räumliche und infrastrukturelle Besonderheiten in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. So habe sie nicht berücksichtigt, dass Garching außer den 17 000 Einwohnern auch noch zirka 40 000 Einpendler pro Tag aufweisen könne. Außerdem seien die Nachbarkommunen teils schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. "Das alles könnte ein Gutachten belegen und deshalb sollte dieses, trotz ablehnender Haltung der KVB, erstellt werden", fordert Koch in seiner Stellungnahme. Für ihn sei nicht die KVB das Entscheidungsgremium, sondern "ausschließlich der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen". Die KVB unterliege der Rechtsaufsicht des bayerischen Gesundheitsministeriums. Dort sei der Bedarfsplan zur Prüfung vorzulegen. Und dass dieser sich ändert, darauf setzen die BfG nach wie vor.

© SZ vom 20.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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