Für alle Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024 die Frist für den Führerscheinumtausch. Betroffen sind graue und rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wie das Landratsamt München mitteilt.
Schrittweise müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in einen neuen einheitlichen und fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Aber auch Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen im Anschluss erneuert werden. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033.
Die Bearbeitung der neuen Führerscheine dauert laut Landratsamt sechs bis acht Wochen bei einer Antragstellung an der Zulassungsstelle oder über die Gemeinde und bei einer Online-Antragstellung ist mit acht bis zehn Wochen zu rechnen. Terminvereinbarungen sind möglich unter www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein
Für den Umtausch sind folgende Unterlagen erforderlich: ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung, außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte Papierführerschein.
Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.