Feldkirchen:Sozialmodell zum Eigenheimbau

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In der Gemeinde können sich Menschen, die bis zu 51 000 Euro pro Jahr verdienen, um ein günstiges Grundstück bewerben

Von Nadja Tausche, Feldkirchen

Die Vergaberichtlinien für das Einheimischenmodell der Gemeinde Feldkirchen stehen fest. Wegen EU-rechtlicher Bestimmungen mussten die alten Richtlinien vom Juli 2016 überarbeitet werden. Jetzt habe die Gemeinde aber Vergaberichtlinien, "die jedem Angriff, gerade auch von der EU, standhalten", sagt Rechtsanwalt Gerhard Spieß, der in der Gemeinderatssitzung die Änderungen erklärte. Mit dem Einheimischenmodell will die Gemeinde Bürgern Grundstücke zu verbilligten Preisen zur Verfügung stellen, damit sich unter anderem Familien und Bürger mit geringem Einkommen ein Eigenheim leisten können.

Konkret will Feldkirchen Grundstücke mit einem Abschlag von 30 Prozent auf den Bodenrichtwert verkaufen. Es zählen dabei die Bodenrichtwerte vom 31. Dezember 2016 und nicht mehr die Kaufpreise, die der Gemeinderat im Juli 2016 beschlossen hatte: "Wir sind angehalten, die Grundstücke nicht unter Wert zu verkaufen", sagt Bürgermeister Werner van der Weck, SPD. Die Preise liegen damit je nach Haus bei 744 bis 936 Euro pro Quadratmeter für Reihen- und Doppelhäuser, den Abschlag mit eingerechnet. Auf die Erschließungskosten gibt es keinen Abschlag.

Wer sich für das Einheimischenmodell bewirbt, bekommt für verschiedene Eigenschaften Punkte zugeschrieben. Bewerben können sich alle Bürger ohne eigene Immobilie. Ausnahme ist, wenn sich die Immobilie außerhalb der Gemeinde befindet oder die Wohnfläche weniger als 25 Quadratmeter pro haushaltsangehöriger Person beträgt. Weiteres Kriterium für die Bewerbung ist, ob jemand Einheimischer ist. Das zählt allerdings nur zu maximal 50 Prozent, der Rest setzt sich aus sozialen Eigenschaften wie der Kinderzahl zusammen. Daraus folgt, dass sich nicht mehr nur Einheimische bewerben können: "Man muss ganz klar sagen, damit ist es eher ein Sozialmodell als ein Einheimischenmodell", sagt Spieß.

Die Einkommensgrenze für Bewerber liegt bei 51 000 Euro pro Jahr. Kommt ein Ehe- oder Lebenspartner dazu, liegt die Obergrenze bei 102 000 Euro, pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich die Grenze um 7000 Euro. Punkte gibt es aber nur bis zu einem deutlich geringeren Einkommen. "Das führt dazu, dass ich mit einem relativ geringen Einkommen ein Eigenheim finanzieren muss", so Spieß. Auch das Vermögen der Antragsteller wird angerechnet: Das Vermögen darf den Wert des zu vergebenden Grundstücks nicht übersteigen, hier zählt der Wert ohne den Abschlag.

Diskussionen entfachte im Gemeinderat die Frage, ob Ehrenamt mit zusätzlichen Punkten belohnt werden soll. Von dieser Idee rät Spieß ab: Ob alle Tätigkeiten gleich viel wert seien, sei eine konfliktträchtige Bewertung. Auch über den Antrag, Arbeitnehmer aus der Gemeinde zu berücksichtigen, wurde abgestimmt: Wer seit mehr als fünf Jahren in der Gemeinde arbeitet und woanders wohnt, solle sich gleichberechtigt bewerben dürfen, so die Idee. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Kaufen die Bewerber ein Grundstück, müssen sie Erschließungskosten übernehmen. Das gilt allerdings nur teilweise: Die Brahmsstraße wird neu gebaut, die Kosten dafür werden zu 90 Prozent auf die Einwohner umgelegt. Ausbauarbeiten in der Beethovenstraße übernimmt die Gemeinde, auch in der Johann-Sebastian-Bach-Straße müssen die Einwohner nicht zahlen. Es sei schwierig, dem Käufer zu erklären, warum einer zahlt und der andere nicht, sagt van der Weck. Das liege an der Straßenausbaubeitragssatzung - die sei zwar heftig umstritten, "aber solange das im Gesetz steht, müssen Sie die Einwohner zur Kasse bitten", so Rechtsanwalt Spieß.

Wie die Grundstücke konkret vergeben werden, wurde in der Sitzung ebenfalls beschlossen. Vom Ausschreibungstag an haben Interessenten drei Monate Zeit, sich zu bewerben. Alle zu vergebenden Grundstücke werden in einem einzigen Programm ausgeschrieben, erklärt Bauamtsleiterin Dagmar Leiter. Wer die meisten Punkte hat, entscheidet, welches Grundstück er will. Probleme könnten allerdings entstehen, wenn zum Beispiel ein Käufer sein Reihenhaus zwei Jahre später baut als sein Nachbar. Eine Lösung wäre, einen Reihenhauskomplex als Block zu vergeben: Dann müsste entweder die Gemeinde einen Bauträger vorgeben oder die Käufer gemeinsam einen finden. Bei der Abstimmung gewann schließlich der Vorschlag, die Bauparzellen ohne weitere Auflagen zu vergeben. "Die Leute gehen eine gemeinsame Nachbarschaft ein - die werden da auch zueinander finden", sagte Bürgermeister Van der Weck.

© SZ vom 20.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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