Feldkirchen:In der Grauzone

Lesezeit: 1 min

Auch Feldkirchen diskutiert über Erschließungsbeiträge

Von Anna-Maria Salmen, Feldkirchen

Bereits seit Längerem diskutieren mehrere Gemeinden im Landkreis über die Beiträge, die für die nachträgliche Ersterschließung von Altstraßen erhoben werden sollen. Nun hat die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) das Thema auch in Feldkirchen auf die Tagesordnung gebracht. Hintergrund ist die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Bisher müssen in den meisten bayerischen Gemeinden die Anwohner der betroffenen Straßen für 90 Prozent der Kosten aufkommen. Da allerdings von April 2021 an eine Verjährungsfrist für Straßen gilt, deren Erstbau vor mehr als 25 Jahren begann, müssen Kommunen im Anschluss den gesamten Erschließungsbeitrag selbst zahlen.

Die Gemeinderatsfraktion der UWV hatte beantragt, den Anwohnern die entsprechenden Beiträge bereits jetzt vollständig zu erlassen. Alexander Zimmermann begründete dies mit einer Pressemitteilung der Staatsregierung. Diese überlasse die Entscheidung, ob und wie viel abgerechnet werde, den Kommunen. Christian Wilhelm (SPD) widersprach in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats diesen Ausführungen, die Mitteilung der Staatsregierung sei lediglich eine Empfehlung. "Wir befinden uns in einer gesetzlichen Grauzone und machen uns theoretisch strafbar, wenn wir die Kosten erlassen." Rathaus-Geschäftsleiter Heinz-Josef Reiser stimmte dem zu: "Wir sind derzeit verpflichtet, die Beiträge abzurechnen." Die einzige Möglichkeit für eine Entlastung der Betroffenen sei ein Dritterlass, wie ihn eine Bürgerinitiative in Aschheim durchgesetzt hat. Demnach übernimmt die Nachbargemeinde 30 Prozent der Kosten, den Rest zahlen jedoch nach wie vor die Anwohner.

"Wenn das KAG geändert wird, sind die Karten neu gemischt", so Reiser. Auch Bürgermeister Werner van der Weck (SPD) äußerte Bedenken: "Der Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister und die Gemeinde in der Haftung sind. Es wurde davor gewarnt, die Beiträge nicht zu erheben." Aufgrund der rechtlichen Unsicherheit zog die UWV-Fraktion den Antrag vorerst zurück. Nach einer möglichen Gesetzesänderung möchte sie das Thema erneut angehen. Wie viele Straßen betroffen sind, klärt die Gemeindeverwaltung gerade.

© SZ vom 03.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: