Coronavirus:Biergärten dürfen öffnen

Ministerium billigt Lockerungen für Gastronomie, Sport und Kultur

Das Gesundheitsministerium hat nach dem Ende der Corona-Notbremse weiteren Öffnungsschritten zugestimmt. Deshalb darf an diesem Mittwoch die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen, außerdem gibt es zusätzliche Lockerungen im Kulturbereich und für den Sport. Für den Besuch eines Biergartens oder eines Straßencafés müssen Gäste vorher einen Termin buchen und ihre Kontaktdaten erfassen lassen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter Schnell- oder Selbsttest oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich. Theater, Konzerthäuser sowie Kinos dürfen von Mittwoch an wieder Besucher einlassen, die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Kontaktfreier Sport in Hallen und Kontaktsport unter freiem Himmel ist dann ebenfalls erlaubt. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten negativ getestet sind. Für vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum sechsten Geburtstag entfällt die Testpflicht.

Unterdessen kam es am Montag zu einer Datenpanne: Weil das Landratsamt die neuesten Infektionszahlen am Montag zu spät an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeldet hatte, stimmte die vom Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag ausgewiesene Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis nicht. Die Daten hätten zwar das LGL am Montag rechtzeitig erreicht, sagte Landratsamtssprecherin Christine Spiegel, das RKI aber nicht. Daher war der am Dienstag vom LGL ausgewiesene Wert von 76,5 korrekt, der exakt dem Wert des Vortages entsprach; die vom RKI gemeldete Inzidenz von 69,0 war zu niedrig angesetzt. Die Zahlen würden nachgemeldet. Auswirkungen etwa hinsichtlich weiterer Öffnungsschritte hat die Panne nicht.

© SZ vom 12.05.2021 / müh, wkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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