Bebauungsplan:Tiefgaragen ja, Nebengebäude nein

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Unterhaching will den Charakter der Kriegersiedlung erhalten, ohne die Hauseigentümer unnötig einzuschränken

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Mit der baulichen Entwicklung im Ortsgebiet westlich der Robert-Koch-Straße sind die Unterhachinger schon lange nicht mehr glücklich. In der sogenannten Kriegersiedlung rücken sich die Nachbarn immer enger auf die Pelle, die Straßen sind zugeparkt und der Gartenstadtcharakter bereits an vielen Stellen in Gefahr. Nun will die Gemeinde mit einem qualifizierten Bebauungsplan gegensteuern, der wesentlich mehr reglementiert als der bisherige, einfache, der nur untergeordnete Dinge wie Terrassen oder die Überdachung von Hauseingängen regelte. Einem Vorentwurf hat der Gemeinderat bereits zugestimmt. "Es ist ein Plan, der nicht jedem gefällt", gibt Bauamtsleiter Stefan Lauszat zu, der wohl gespannt ist, wie die Anwohner während der zweimonatigen öffentlichen Auslegung reagieren.

Ins Rollen gekommen war die Planung für die Ortsentwicklung in diesem Gebiet bereits vor sieben Jahren, nachdem die Bauabteilung zunehmend Anträge für Terrassen und Überdachungen auf den Tisch bekommen hatte, die in der Kriegersiedlung nicht zulässig waren. Zudem weicht der Bestand deutlich von den bisherigen Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan ab. Nun will die Gemeinde den Bauherren in Zukunft zwar möglichst Freiheiten lassen, zugleich aber den Gartenstadtcharakter der Siedlung erhalten und den ruhenden Verkehr in den Griff bekommen. "Es ist ein großes Plangebiet und eine große Herausforderung," sagte Lauszat in der jüngsten Gemeinderatssitzung und sprach von einem "Spagat".

Zu den Zielen gehört, die offenen Baustrukturen, die den ursprünglichen Charakter der Siedlung ausmachen, ebenso zu erhalten wie die innen liegenden, zusammenhängenden Grünflächen, die auch als solche wahrgenommen werden sollen. Es soll zudem ein zeitgemäßer Stellplatzbedarf festgelegt werden. Härtefälle bei nachträglichen, geringfügigen Anbauten sollen vermieden werden. Die Bauten sollen sich am Bestand orientieren, dabei aber das Nachverdichtungsgebot berücksichtigen.

Ausgeschlossen werden sollen in dem "Allgemeinen Wohngebiet" ortsfremde Nutzungen wie Beherbergungsgewerbe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Das gesamte Areal soll in kleinere Gebiete mit unterschiedlichem städtebaulichen Charakter unterteilt werden, um so verschiedene Regelungen zur Grundflächenzahl und Möglichkeiten der Nachverdichtung festzulegen.

Zwar soll eine höhere Ausnutzung der Grundstücke etwa durch Tiefgaragen möglich sein, zugleich sollen aber Überschreitungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Festgelegt werden sollen zudem Wandhöhe und Firsthöhe, auf eine Festlegung von Vollgeschossen und Geschossflächenzahl wird hingegen verzichtet. Festgelegt werden sollen aber die Flächen für Nebenanlagen, Garagen und Tiefgaragenzufahrten. Dadurch will man eine Verkettung der Gebäude verhindern und die Durchlässigkeit sicherstellen. Zu den Gestaltungsvorschriften zählen die Dachformen, die -aufbauten, eindeckungen, Fassaden. Auch Einfriedungen sind mit aufgelistet. Vermieden werden sollen damit etwa zwei Meter hohe Hecken, mit denen sich die Leute einkasteln. Zudem plant die Gemeinde Bestandschutz zuzusichern. Auch will sie mit der neuen Regelung "kein Baurecht vernichten".

© SZ vom 22.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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