Bauvorschrift:Ismaning setzt ein Zeichen

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Neue Satzung legt Zahl der Radstellplätze bei Gebäuden fest

Wer künftig in Ismaning bauen will, muss neben Parkplätzen für Autos auch Stellplätze für Fahrräder standardmäßig mit einplanen. Das hat die Gemeinde in ihrer neuen Stellplatzsatzung festgelegt.

Für Bauherren bedeutet das konkret, dass sie in Zukunft in Wohngebäuden bei Wohnungen mit bis zu 52 Quadratmetern Wohnfläche je einen Stellplatz für Autos und einen für Räder bereitstellen müssen, bei größeren Wohnungen bis zu 104 Quadratmetern eineinhalb Auto- und zwei Radlstellplätze und bei Wohnungen mit mehr als 104 Quadratmetern Wohnfläche drei Fahrrad- und zwei, beziehungsweise drei Autoparkplätze. Auch in den Gewerbegebieten gilt: Neue Büro- und Verwaltungsgebäude müssen von nun an je 50 Quadratmeter Hauptnutzfläche einen Fahrradstellplatz haben; für Arztpraxen und Beratungsräume mit viel Publikumsverkehr gelten sogar noch dichtere Vorgaben.

Auch Hotels und Pensionen, Kirchen, Friedhöfe oder Kleingartenanlagen sowie Sporthallen und Trainingsplätze sollen künftig standardmäßig mit einer bestimmten Anzahl Radständer ausgestattet sein, ebenso wie Schulen und Hochschulen oder Kindertageseinrichtungen. SPD-Gemeinderat Bruno Rimmelspacher lobte die Gemeinde, sie setze damit "immerhin ein kleines Zeichen", dass Ismaning das Radfahren fördern wolle. An den Vorgaben für die Anzahl der Autoparkplätze ändert sich mit der neuen Satzung kaum etwas. Irene Holler von den Grünen fügte ihrem Lob denn auch die Aufforderung an, die Gemeinde solle die Bürger künftig vom Zweit- und Drittauto wegbringen und bewusst alternative Mittel der Fortbewegung noch stärker fördern. Auch der offenbar trotz aller Warnungen vor klimatischen Veränderungen ungebrochene Trend zu übermäßig großen Autos lässt sich an der Ismaninger Satzung ablesen: Ein Parkplatz, so heißt es dort, muss künftig bei einer Breite von 2,50 Metern mindestens 5,50 Meter lang sein - 50 Zentimeter mehr als es die allgemeine bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung vorgibt.

© SZ vom 28.12.2018 / gna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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