Barrierefreiheit:Unterschleißheim will Zuschuss für Bahnhofsumbau einklagen

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Die Treppen am nördlichen S-Bahnaufgang - hier ein Archivbild - baut die Stadt gerade um. (Foto: Florian Peljak)

Der Staat fördert den Abbau von Barrieren zwischen dem S-Bahnhof und dem Blindenzentrum in Unterschleißheim nun doch nicht. Die Stadt will das nicht hinnehmen.

Von Klaus Bachhuber, Unterschleißheim

Einen heftigen Tiefschlag hat die Stadt Unterschleißheim von der Regierung von Oberbayern erhalten. Für den gerade laufenden behindertengerechten Ausbau des nördlichen Zugangs zum S-Bahnhof Unterschleißheim hat die Behörde die staatliche Förderung verweigert. Der Stadt würden damit rund 5,4 Millionen Euro entgehen. Einstimmig beschloss der Stadtrat am Mittwoch, gegen die Ablehnung Klage einzureichen.

Nach Darstellung der Stadtverwaltung war die Zuwendung in den Vorbesprechungen vor Baubeginn "in Aussicht gestellt" worden. Obwohl die Bahn AG bei ihrem Umbau des Bahnsteigs den südlichen Zugang barrierefrei ausgestaltet, sah es die Stadt als unumgänglich, auch den nördlichen Zugang zum Bahnsteig und damit auch die Verbindung zwischen den Ortsteilen diesseits und jenseits der Bahnstrecke behindertengerecht zu gestalten.

Als einwohnerstärkste Kommune im Landkreis und als Wirtschaftsstandort mit vielen Einpendlern sei ein Bedarf schon rein quantitativ gegeben. Insbesondere aber sei gerade der nördliche Bahnhofszugang die "Hauptnutzungsachse für die sehbehinderten Schüler des östlich angrenzenden Sehbehinderten- und Blindenzentrums", betont die Stadtverwaltung. Diese Einrichtung habe überregionalen Einzugsbereich aus ganz Südbayern, der großteils über die S-Bahn erschlossen werde. Daher habe eine behindertengerechte Gestaltung gerade hier "immense Bedeutung".

In den Vorbesprechungen habe dies der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung unterstützt, eine Zusage der Förderung sei signalisiert worden. Im förmlichen Bescheid aber hat die Regierung von Oberbayern nun die Mittel versagt. Sie argumentiert, dass ein barrierefreier Zugang, wie ihn die Bahn am südlichen Bahnsteigzugang errichtet, ausreiche. Eine zweite identische Maßnahme zu fördern, entspreche "nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit".

Für eine vertiefte rechtliche Prüfung sei noch keine Zeit gewesen, heißt es aus dem Rathaus. Mit der Klage will die Stadt nun zunächst die knappe Frist vor einer Rechtskraft des Bescheids wahren. In der gewonnen Zeit soll eine externe Rechtsberatung die Prozesschancen abklopfen. Sollte eine Verhandlung aussichtslos sein, hätte man durch den Schnellschuss nur etwa 21 000 Euro Gerichtskosten verloren, erläuterte Thomas Stockerl, der persönliche Referent des Bürgermeisters, das sei "ein überschaubares Risiko".

© SZ vom 21.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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