Baierbrunn:Platzsuche für 57 Flüchtlinge

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14 Standorte qualifizieren sich als Unterkunft in Baierbrunn

Von Melanie Artinger, Baierbrunn

14 Asylsuchende leben derzeit in Mietwohnungen der Gemeinde und einem Privathaus. Im vergangenen Dezember ging das Landratsamt noch von 85 zusätzlichen Asylbewerbern aus, für die eine Unterkunft in Baierbrunn geschaffen werden müsse. Nun müssen aufgrund der korrigierten Asyl-Prognose nur noch 57 Flüchtlinge untergebracht werden.

Dass die Gemeinden im Landkreis entsprechende Projekte in naher Zukunft verfolgen, sei daher "alternativlos", erläuterte der Landrat den Bürgern bei einer Veranstaltung im Pfarrsaal St. Peter und Paul. 14 Standorte schlug der Baierbrunner Gemeinderat dafür im November dem Landratsamt vor. Die Prüfung durch das Landratsamt ergab, dass sich zunächst jeder dieser Standorte zur Errichtung einer befristeten Flüchtlingsunterkunft eigne. Ziel solle dabei sein, eine möglichst dezentrale und gleichmäßige Verteilung auf beide Ortsteile zu gewährleisten, betonte Bürgermeisterin Barbara Angermaier (BIG).

"Wir haben die Standorte noch nicht priorisiert", sagte Angermaier bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag. Auf der Liste befinden sich auch mehrere kommunale Grundstücke, die für Flüchtlingsunterkünfte verpachtet werden könnten. So könnten in dem Wohnhaus an der Ahornstraße 7 beispielsweise Asylbewerber untergebracht werden, wenn auf einem gegenüberliegenden Grundstück durch kommunalen Wohnungsbau weitere acht bis zehn Wohnungen geschaffen würden. Dieses Projekt könnte durch das Förderprogramm für kommunalen Wohnungsbau finanziert werden, sagte Angermaier. Das Grundstück am Ludwig-Thoma-Weg hingegen wird von der Verwaltung als weniger geeignet eingeschätzt, da sich dort eine Hochspannungs- und eine Gasleitung befinden. Denn ein entscheidendes Auswahlkriterium bei der Standortsuche müsse explizit eine mögliche Folgenutzung sein, so die Bürgermeisterin.

Die vom Freistaat festgelegte Obergrenze der monatlichen Mietkosten pro Person wirkt sich auch auf die Laufzeit eines Objekts aus. So könne eine Containerlösung mit einer Laufzeit von drei Jahren eher realisiert werden als beispielsweise ein Objekt in Holzständerbauweise mit geschlossenen Wohneinheiten, sagte Landrat Göbel. Üblicherweise ist die Laufzeit bei derartigen Objekten, die sich städtebaulich besser einfügen, auf zehn Jahre angesetzt.

Der Landrat hält es jedoch nur in wenigen Fällen für wahrscheinlich, dass Flüchtlinge tatsächlich zehn Jahre bleiben dürfen. Flüchtlinge, die unter dem Schutz stehen, werden zunächst ein Bleiberecht für drei Jahre erhalten. Dann werde wieder überprüft, ob die Rückführung zumutbar ist. Sollte das nicht der Fall sein, wird ein unbefristetes Bleiberecht ausgesprochen. Aus der Erfahrung des Balkankriegs wisse man jedoch, dass ein Großteil dieser Menschen langfristig wieder in ihr Heimatland zurückkehre.

Aber trotzdem wolle man erreichen, dass Flüchtlinge so schnell wie möglich in einen eigenen Wohnraum umziehen könnten. Auch diese Menschen würden die Unterkunft also langfristig verlassen, stellt Göbel klar. Was wird dann also aus den freien Unterkünften? Vor diesem Hintergrund wäre sogar das Grundstück an der Schorner Straße uneingeschränkt geeignet. Denn im Außengebiet bestünde eigentlich eine Rückbauverpflichtung für Wohnraum. Ein entsprechend vorausschauend geplantes Objekt könnte jedoch im Anschluss als Büroraum gewerblich genutzt werden.

Wann die Entscheidung über zwei geeignete Grundstücke fällt, auf denen zwischen jeweils zwischen 25 und 30 Menschen untergebracht werden sollen, ist noch unklar.

© SZ vom 28.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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