Aschheim:Der Bürger macht Druck

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Eine Initiative setzt sich für einen Erlass von Erschließungskosten ein. Sie hat 986 Unterschriften im Rathaus eingereicht und möchte einen Entscheid durchsetzen. Es wäre die zweite binnen zwei Jahren

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Sollen die Anlieger von Altstraßen in Aschheim und Dornach einen pauschalen Erlass auf die Kosten erhalten, die sie für die nachträgliche ordentliche Erschließung ihrer Grundstücke zahlen müssen? Diese Frage werden aller Voraussicht nach bald die Bürger zu beantworten haben. Auch wenn Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) am Donnerstagabend im Gemeinderat den offiziellen Beschluss über den Bürgerentscheid noch einmal zurückstellte, zeichnet sich deutlich ab, dass das strittige Thema auf diesem Wege gelöst werden wird. Es wäre der zweite Bürgerentscheid in Aschheim innerhalb von zwei Jahren.

Grund dafür, dass über den Entscheid noch nicht endgültig beschlossen wurde, sind die 986 Unterschriften, die die eigens gegründete Bürgerinitiative eingereicht hat als Bürgerbegehren für den sogenannten Drittelerlass. Die Unterschriften werden derzeit von der Aschheimer Verwaltung geprüft; eine erste Unterschriftensammlung hatte die Verwaltung aus formalen Gründen zurückgewiesen. Da das vom Bürgermeister angeregte Ratsbegehren und das Bürgerbegehren einen Entscheid mit derselben Fragestellung zum Ziel haben, soll nun in der vorgezogenen Sitzung am 19. Juli gemeinsam über das Unterfangen entschieden werden. "Unser Ziel sollte sein, dass wir am Ende eine vernünftige Fragestellung haben, die den Bürger nicht verwirrt", sagte Glashauser. Der Bürgerentscheid, so er beschlossen wird, würde dann an einem Sonntag innerhalb der folgenden drei Monate stattfinden.

90 zu 10, so lautet die übliche Aufteilung bei Erschließungskosten laut der Aschheimer Satzung: 90 Prozent der Kosten tragen die anliegenden Grundstückseigentümer, zehn die Kommune. Das bedeutet für die Anlieger meist eine fünfstellige Summe, je nach Größe und Bebauung ihres Grundstücks. Explizit für Altbestände, die vor mindestens 25 Jahren oft als einfache Asphaltstraßen ohne entsprechenden Untergrund und Entwässerung angelegt wurden und zwischen April 2012 und März 2021 nachträglich hergerichtet werden, erlaubt das bayerische Kommunalabgabengesetz jedoch, dass die Gemeinde einen Nachlass von bis zu einem Drittel auf den Anliegeranteil gewähren kann. Eine Übergangsregelung, die zur Abfederung gedacht ist. Denn solche Altbestände lassen viele Kommunen zurzeit ertüchtigen, aus einem bestimmten Grund: Von April 2021 an verjähren diese Straßen und dürfen nicht mehr über Erschließungsbeiträge abgerechnet werden. Dann muss - nach der ja geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - die jeweilige Gemeindekasse die Gesamtkosten allein tragen.

Die Bürgerinitiative und ihre Unterstützer fordern die Gemeinde Aschheim auf, die Option für den pauschalen Drittelerlass anzuwenden. Der Gemeinderat lehnte dies jedoch bisher ab mit der Begründung, man wolle alle Bürger gleichbehandeln - andere hätten in der Vergangenheit schließlich auch ihre Erschließungsbeiträge bezahlen müssen. Stattdessen hatten sich die Kommunalpolitiker darauf verständigt, die jeweiligen Einzelfälle zu prüfen und bei überdurchschnittlich hohen Beiträgen Nachlässe zu gewähren.

Nach der Zählung von Kämmerer Marko Zschoch könnten die Anlieger von maximal 25 Altstraßen profitieren, würde die Regelung, generell einen Teil zu erlassen, eingeführt. Sie müssten dann ein Drittel weniger Erschließungsbeiträge zahlen. Die Mehrkosten müsste dann allerdings die Gemeinde übernehmen. Zschochs Hochrechnungen zufolge würde dies den gemeindlichen Haushalt mit mindestens 1,85 Millionen Euro belasten. Das mag Eugen Stubenvoll von der Bürgerinitiative als Argument nicht gelten lassen. Wären die Altstraßen Stück für Stück hergerichtet worden, hätte sich nicht solch ein großer Betrag angesammelt, sagt er.

© SZ vom 02.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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