Aschheim:Auflagen für Gewerbegebiet

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Unterföhring stellt Bedingungen für Erschließung

Das neu ausgeschriebene, eingeschränkte Gewerbegebiet im Nordosten von Aschheim hat in den vergangenen Wochen im Gemeinderat Unruhe verursacht. Vor allem die Erschließungsmöglichkeit war es, die vielen Kopfzerbrechen bereitete. In Teilen einigte sich die Verwaltung nun auf einen Kompromiss: Die Nachbargemeinde Unterföhring genehmigte die Zufahrt über einen privaten Feldweg, im Gegenzug räumte das Aschheimer Rathaus ein, weitere Bewerbearten vom Nutzungskatalog auszuschließen. Der Vorschlag wurde in der jüngsten Sitzung des Aschheimer Bauausschusses bei zwei Gegenstimmen angenommen.

Auf dem Aschheimer Gelände befindet sich derzeit bereits ein Kieswerk, ein Betonmischwerk, eine Recyclinganlage und eine Asphaltmischanlage. Ursprünglich waren auf dem eingeschränkten Gewerbegebiet neue Nutzungen vorgesehen. Über die Möglichkeit der Erschließung allerdings herrschte Uneinigkeit: Das Gelände ist für Lastwagen heute nur über einen privaten Feldweg erreichbar, der die viel befahrene Kreisstraße M 3 kreuzt und obendrein nicht auf Aschheimer Gebiet, sondern auf dem der Nachbargemeinde Unterföhring liegt. SPD und Freie Wähler stimmten bereits in einer Sitzung im März geschlossen dagegen. Auch aus Unterföhring wurde Widerstand erwartet. Das hat sich nun nicht bewahrheitet.

In Gesprächen zwischen dem Aschheimer Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) gab sich die Gemeinde Unterföhring versöhnlich. Sie billigte die Erschließung des Gewerbegebietes über ihren Weg, hatte allerdings eine Bedingung:

"Die Erschließung über die Straße wird weiterhin möglich sein, wenn keine neuen Betriebe entstehen", sagte Glashauser. Der Nutzungskatalog, den die Verwaltung ebenfalls im März von den Kommunalpolitikern hatte durchwinken lassen, wird damit auf den derzeitigen Bestand reduziert. Um das Verkehrsaufkommen zu regeln, wird derzeit eine Ampelschaltung getestet.

Damit das eingeschränkte Gewerbegebiet überhaupt ausgeschrieben werden durfte, wurde das Betriebsgelände des Bayerischen Asphaltmischwerks davon ausgenommen und als Sondergebiet deklariert. An den Plänen, die einen Neubau der Anlage vorsehen, ändert sich dagegen nichts. Die Erweiterung der Lagerflächen wurde nicht genehmigt.

© SZ vom 10.07.2015 / scat - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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