Ablehnung:Klatsche für Oberschleißheim

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Verwaltungsgericht kassiert Nein zu Mobilfunkmast-Standort

Den Aufbau eines Mobilfunkmasts an der Haselsbergerstraße hat der Oberschleißheimer Gemeinderat nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes völlig willkürlich abgelehnt. Das Rathaus habe seine Hausaufgaben zu einer Begründung der Absage nicht ansatzweise gemacht, urteilte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl nun bei der Verhandlung am Kirchplatz. Die Klage des Mobilfunkbetreibers erhielt Recht, der auf einem Haus an der Kreuzung mit der Hofkurat-Diehl-Straße nun einen früheren Funkmasten der Konkurrenz durch seinen ersetzen darf.

Exakt dieser Umstand, dass die Konkurrenzgesellschaft den Mast an dem Standort nicht mehr benötigte, hatte der Gemeinderat als Futter für seine Ablehnung gesehen. Wenn der Standort für Gesellschaft A keine Bedeutung für die Versorgungssicherheit hat, wie kann er dann für Gesellschaft B wichtig sein, so der Gedankengang hinter der seinerzeit einstimmigen Ablehnung im Ferienausschuss des Gemeinderats. Das Rathaus hatte 2000 auch schon die erste Anbringung des Masts zu verhindern versucht, seinerzeit noch aus grundsätzlichen Bedenken gegen die mögliche Strahlenbelastung, was aber das Landratsamt einkassiert und die dann bis 2015 genutzte Antenne erlaubt hatte.

Richterin Dürig-Friedl bewertete die Position der Gemeinde als völlig inakzeptabel. Ein unkritischer Standort könne nur abgelehnt werden, wenn das Rathaus taugliche Alternativen dagegenhalte, etwa in einem Konzept für das Ortsgebiet. "Nein zu sagen, weil man nicht will, genügt nicht", sagte sie, "das ist kein Konzept". Der Mobilfunkbetreiber hatte in der Verhandlung dargelegt, dass er erst vor einer Woche einen vierten Mast in Oberschleißheim aufgestellt habe und an den vier Antennenstandorten nun mit höheren Strahlungsbelastungen operieren müsse, um die Lücke in Alt-Schleißheim zu schließen. "Andere Viertel stärker zu belasten, um ein Viertel zu schonen, das ist einer Gemeinde nicht würdig", rügte die Richterin.

Zweite Bürgermeisterin Angelika Kühlewein (CSU) und ihre Rathauscrew brachten in der Verhandlung ausschließlich städtebauliche Gründe für die seinerzeitige Ablehnung vor. Die seien aber "völlig untergeordnet", urteilte Dürig-Friedl. Dass die Gemeinde eine Unwucht in der Belastung hinnehme, um das Ortsbild in einem "nicht so entscheidenden" Fall zu schonen, sei "nicht wert, überhaupt darüber nachzudenken".

Bei der Frage nach Alternativstandorten, die schon Basis der Ablehnung hätte sein müssen, war das Rathaus in der Verhandlung immer noch blank. Der Mobilfunkbetreiber hätte als Alternative auf das Feuerwehrhaus gewollt, was von der Gemeindeverwaltung aber abgelehnt worden sei. 2005 hatte der Gemeinderat freilich den Schlauchturm grundsätzlich als Antennenstandort freigegeben. Ob und warum es jetzt abgelehnt worden sei, konnte Kühlewein nicht beantworten.

© SZ vom 17.07.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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