Landgericht München I:Es begann am Taxistand

Lesezeit: 2 min

Prozess gegen zwei Männer wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Mehr als drei Jahre ist das nun her. Kurz vor Mitternacht am 20. März 2016 sollen Mohammad J. und sein Freund Imran M. eine Frau an einer Bushaltestelle in Haar zunächst angesprochen haben. Die 35-Jährige soll auf ein Taxi gewartet haben, dann aber plötzlich aufgestanden sein, weil Mohammed J. immer näher an sie heranrückte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, so die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I in ihrer Anklage, sollen die 27 und 28 Jahre alten Männer den Entschluss gefasst haben, die Frau zu vergewaltigen. Mohammad J. und Imran M. müssen sich seit Montag für die mutmaßliche Tat vor der 12. Strafkammer verantworten. Aber war es überhaupt eine Vergewaltigung?

Mohammad I. gab über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Johannes Buchberger, eine Erklärung ab. Darin räumte er ein, auf einer nahegelegenen Wiese Sex mit der Frau gehabt zu haben - allerdings einvernehmlichen, betonte der Anwalt. Imran M. wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass auch er versucht habe, sich an der 35-Jährigen zu vergehen. Aber Imran M. bestreitet den Vorwurf. Der Frau soll es in jener Nacht gelungen sein zu fliehen, nachdem Mohammad J. ungeschützten Sex mit ihr gehabt habe.

Später wurde die Frau zweimal von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen. Dabei soll sie ungenaue Angaben gemacht und sich in Widersprüche verwickelt haben. Das Fazit der zuständigen Ermittlerin lautete deshalb: Es bestehe "kein Raum für eine Anklageerhebung". Dabei blieb es aber nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Es kam zu Nachermittlungen mit dem Ergebnis, dass nun doch eine Anklage gegen Mohammad J. wegen Vergewaltigung und gegen Imran M. wegen sexueller Nötigung erhoben wurde.

Mohammad J. arbeitete in Pakistan als Designer, ehe er nach Deutschland kam. Er soll Drogen genommen haben in der Unterkunft, in der er bis zu seiner Verhaftung lebte, sagte ein ehemaliger Mitbewohner vor Gericht aus. Der 27-Jährige wirkte zum Prozessauftakt seltsam in sich gekehrt. Nur einige Male begann er leise zu kichern. Einmal, als Richter Frank Zimmer den Mitangeklagten Imran M. fragte, wann er geboren sei und es dem 27-Jährigen nicht einfiel. Und ein weiteres Mal, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage verlas, in der es heißt, dass Mohammad J. kein Kondom benutzte, als er das mutmaßliche Opfer vergewaltigt habe. Eigene Angaben zu dem Geschehen machte keiner der beiden Männer.

Nach der angeblichen Vergewaltigung war die Frau nach Haus gegangen und hatte ihrer Mutter alles erzählt. Gegen 2 Uhr ging sie dann zur Polizei. Zu diesem Zeitpunkt hatte die 35-Jährige, wie sich herausstellte, noch eine Atemalkoholkonzentration von 0,62 Promille. Bei ihrer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft hatte sie zunächst erklärt, sie habe den Abend in München verbracht und drei Bier getrunken. Bei der zweiten Vernehmung gab sie an, vor dem angeblichen Übergriff auf einer Party gewesen zu sein. Das mutmaßliche Opfer ist drogenabhängig. "Chronischer Heroin-Abusus", heißt es dazu unter anderem in den Akten, die Richter Zimmer verlas. Ein Urteil in dem Prozess soll Anfang August verkündet werden.

© SZ vom 23.07.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: