Laim:Nichts zu machen

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Weder Stadt noch Staat können das Laimer Schlössl kaufen

Von Andrea Schlaier, Laim

Obwohl der Verkauf des geschichtsträchtigen Laimer Schlössls an der Agnes-Bernauer-Straße 112 bereits vollzogen ist, hatte man sich im Laimer Bezirksausschuss Hoffnungen gemacht, die Immobilie könnte doch noch in städtisches Eigentum gelangen und damit womöglich einmal auch öffentlich genutzt werden. Als eine ehemalige Antiquitätenhändler-Familie, der das Anwesen samt weitläufigem Garten die vergangenen 70 Jahre lang gehörte, das Ensemble vor ein paar Monaten an einen Privatmann verkauft hat, regte sich Unruhe bei den Lokalpolitikern. Sie fürchteten um die Zukunft des unter Denkmalschutz stehenden Ensembles, das Kurfürst Max Emanuel 1715 erworben hatte, um es zunächst als Jagdschloss zu nutzen. Die Laimer wandten sich an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) mit der Bitte, zu prüfen, ob die Stadt kein Vorkaufsrecht geltend machen könne. Reiter winkte ab. Dies sei "leider" nicht möglich, weil das Flurgrundstück weder im Erhaltungssatzungsgebiet liege, in dem die Stadt dann ein Vorgriffsrecht hat, noch sei ein anderer "begründeter Tatbestand" erfüllt.

Der OB sowie der Bezirksausschuss hakten daraufhin beim Freistaat nach, ob der nicht ein Vorkaufsrecht geltend machen könne. Antwort kam jetzt aus dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Keine Chance, meldet Ministerin Marion Kiechle nach Laim. Artikel 19 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, den der Oberbürgermeister als vermeintlichen Hebel ins Gespräch gebracht hatte, beziehe sich lediglich auf ein Vorkaufsrecht "beim Kauf historischer Ausstattungsstücke, die ... zusammen mit Baudenkmälern geschützt in die Denkmalliste eingetragen sind". Das Laimer Schlössl sei zwar mit Garten in die Denkmalliste eingetragen, nicht aber historische Ausstattungsstücke. "Es gibt insoweit also leider keine Handhabe im Sinne Ihres Anliegens."

Der neue Eigentümer, der namentlich nicht genannt werden will, legt Wert auf die Feststellung, dass der Kauf abgeschlossen sei und nicht rückgängig gemacht werden könne. Er hat aber der Süddeutschen Zeitung mitgeteilt, einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung des Schlössls leisten zu wollen.

© SZ vom 19.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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