Kultur im Lockdown:Blick nach Frankreich gefordert

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Hansjörg Albrecht, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Christian Gerhaher, Kevin Conners (v. l.) und Wolfram Hertel (Video) stellen ihr Vorgehen vor. (Foto: Stephan Rumpf)

Mit Eilantrag wollen Christian Gerhaher, Hansjörg Albrecht und andere prominente Musiker gegen Schließung von Theatern und Konzerthäusern vorgehen. Sie sehen darin einen Grundgesetz-Verstoß

Von Rita Argauer

Das Totalverbot muss weg." Mit diesem Satz fasst der Jurist Wolfram Hertel am Ende einen sehr vielschichtigen Sachverhalt zusammen. Am Montag brachte eine Gruppe von Künstlern als bundesweit erste gemeinsame Initiative einen Eilantrag gegen die pauschalen Schließungen von Theatern und Konzerthäusern vor. Unter dem Namen "Aufstehen für die Kunst" haben sich dafür 25 Musiker zusammengetan, die alle im Zeitraum von 1. bis zum 20. Dezember aufgetreten wären und somit juristisch in der Lage sind, gegen die Schließungen im aktuellen Verordnungszeitraum zu klagen.

Zur geplanten Einreichung eines Eilantrags beim Oberlandesgericht München wurde zur Pressekonferenz geladen. Weil Markus Söder am Sonntag den erneuten Katastrophenfall für Bayern ausgerufen hatte und damit eine neue Verordnung für den kommenden Mittwoch ankündigte, wurde die Einreichung zwar zunächst zurückgestellt. Denn gegen eine Verordnung vorzugehen, die zwei Tage später sowieso durch eine neue Verordnung ersetzt werde, sei hinfällig, erklärt Hertel. Trotzdem gibt nun ein fertig ausgearbeitetes Vorhaben um juristisch vorzugehen.

Wolfram Hertel, der Leiter des Bereichs für Verwaltungsrecht in der Berliner Kanzlei Raue ist, erklärt per Video zugeschaltet: Die Einschränkung der Kunstfreiheit sei, ebenso wie die Versammlungsfreiheit und die Religionsfreiheit in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Das Grundgesetz fordere für diese drei Grundrechte denselben Maßstab. Das pauschale Verbot von kulturellen Veranstaltungen sei also verfassungsrechtlich nicht möglich. Deshalb sei es auch unzulässig, Kulturveranstaltungen zu verbieten, um dafür etwas anderes - nämlich, dass die Menschen allgemein mehr zu Hause bleiben - zu erreichen.

Die Gleichsetzung von Kultur und Kunst mit Freizeitangeboten, die schon für viel Empörung gesorgt hat, sei also auch kein Lapsus, sondern stimme nicht mit der Verankerung, die Kultur im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung habe, überein, wie Christian Gerhaher und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke in der Pressekonferenz erklären. Die beiden Sänger sind unter den 25 Musikern, die nun als Antragsteller auftreten. Hansjörg Albrecht, Leiter des Münchener Bach-Chors und ebenfalls unter den Antragstellern erklärt, ihnen gehe es nicht darum "die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen oder die Gefahr der Pandemie zu verharmlosen". Doch das pauschale Verbot jeglicher Kulturveranstaltung sei unverhältnismäßig.

Dieses Argument bekommt durch die jüngst veröffentlichte Studie über die erhöhte Zuschauerzahl an der Bayerischen Staatsoper neue Kraft. Denn darin wird wissenschaftlich fundiert und für verschiedene (auch hohe) Inzidenzwerte aufgezeigt wie eine sichere Öffnung der Theater möglich ist. Ablinger-Sperrhacke, der in Österreich an der Entwicklung des sogenannten Salzburger Modells beteiligt war, mit dem es im Sommer zu den Festspielen möglich wurde vor 1000 Menschen zu spielen, lenkt den Blick in die europäischen Nachbarländer. In Österreich, Spanien, Frankreich und der Schweiz wurde im September mit einer Auslastung von 60 bis 70 Prozent gespielt. Davon war man in Bayern mit der pauschalen Obergrenze von 200 Zuschauern sehr weit entfernt. Und auch im November sei in Madrid etwa das Teatro Real geöffnet gewesen. Emanuel Macron habe gerade für Frankreich die Rückkehr zum Spielbetrieb für den 15. Dezember angekündigt - vor bis zu 1000 Zuschauern. Er habe dabei auf die immense Bedeutung der Kultur für das Leben der Franzosen verwiesen. Die nächtliche Ausgangssperre, die dort immer noch gelte, könne dann durch gültige Theater- oder Kinotickets gebrochen werden.

Eine politische Neubewertung auch hierzulande soll nun durch das juristische Vorgehen angestoßen werden. Dass man sich auch darum sorgen müsse, ob das Publikum, nach so langen Schließungen den Weg zurück zu regelmäßigen Konzert- und Theaterbesuchen finde, darauf weist Christian Gerhaher noch eindrücklich hin. Denn Routinen ändern sich und einer Kunst, die zukünftig weniger Publikum haben könnte, gehe die gesellschaftliche Relevanz verloren. Es steht viel auf dem Spiel.

© SZ vom 08.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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