Kommunaler Außendienst:Nüchtern für die Sicherheit

Der neue Kommunale Außendienst geht Streife im Umfeld des Hauptbahnhofs, in den ersten zehn Wochen sprechen die Mitarbeiter 72 Platzverweise aus. (Foto: Stephan Rumpf)

Alkoholverbot und mehr Kontrollen am Hauptbahnhof

Von Martin Bernstein

Im neuen Jahr wird alles besser. Zumindest wird das denjenigen versprochen, die den Münchner Hauptbahnhof und seine Umgebung für einen "Angstraum" oder Münchens einzigen Kriminalitätsschwerpunkt halten. Im August 2019 soll dort ein umfassendes Alkoholverbot in Kraft treten. Anders als bei der bisherigen Regelung, ist das Trinken und Herumtragen von Alkohol dann nicht mehr nur nachts, sondern rund um die Uhr verboten. Mit dem nächtlichen Alkohol-Tabu, das seit zwei Jahren gilt, sank die Zahl der sogenannten Rohheitsdelikte um 40 Prozent. Seit Inkrafttreten der Verordnung gingen beim Kreisverwaltungsreferat 1676 Anzeigen wegen Verstößen ein. Waren es 2017 noch 1143 gewesen, wurden in diesem Jahr bis Ende Oktober nur noch 533 offenkundige Zuwiderhandlungen registriert: Die meisten im August und April (88 beziehungsweise 86), die wenigsten im Oktober und Februar (15 und 31).

Seit Anfang Juli ist auch der Kommunale Außendienst (KAD) der Stadt im Umfeld des Hauptbahnhofs auf Streife. Die zunächst rund 40 Mitarbeiter (92 sollen es nächstes Jahr sein) sprachen in den ersten zehn Wochen 72 Platzverweise aus und erstatteten 115 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten. "Die Reaktionen unserer Mitglieder sind durch die Bank positiv", sagt Fritz Wickenhäuser, Vorsitzender des Vereins Südliches Bahnhofsviertel München. Laut Kreisverwaltungsreferat erteilten die KAD-Streifen "als deutlich erkennbare Ansprechpartner der Landeshauptstadt" schon in den ersten zehn Wochen mehr als 2600 Auskünfte an Bürger und Touristen.

© SZ vom 29.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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