Kommentar:Eine falsche Entscheidung

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Mit dem Entzug der UKW-Frequenz für den Sender M 94,5 ist die Landeszentrale für neue Medien ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Die vorgebrachten Argumente reichen für die Entscheidung nicht aus

Von Kassian Stroh

Es weiß zwar kaum ein Mensch, aber dieser Donnerstag wäre ein guter Tag gewesen, es sich in Erinnerung zu rufen: In Bayern gibt es bis heute - rein formal - keinen privaten Hörfunk. In der Verfassung steht, dass Rundfunk immer "in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben" wird. Faktisch gibt es natürlich private Sender, die aber von der Landeszentrale für neue Medien (BLM) nicht nur beaufsichtigt, sondern juristisch gesehen auch betrieben werden. Daraus ergibt sich für die BLM eine besondere Verantwortung.

Dieser ist die BLM am Donnerstag nicht nachgekommen mit ihrem Beschluss, die Münchner UKW-Frequenz 94,5 dem gleichnamigen Studentenradio zu entziehen und dem Kommerzsender Rockantenne zu übertragen. Natürlich kann ein Ausbildungssender auch im Internet oder über das Digitalnetz DAB+ senden. Aber M 94,5 war und ist mehr als das. Es ist der außergewöhnlichste Sender Münchens, er spielt Musik, die sonst nirgends zu hören ist, er ist ein zentraler Knoten im Netz der jungen Münchner Kulturszene. M 94,5 ist auch Kultur, nicht nur Ausbildung. Und wird nun brutal gefleddert, da dem Sender die Mehrzahl der Hörer flöten geht - drei Viertel von ihnen empfangen ihn bislang über UKW.

Dafür bräuchte es gute Argumente. Die rein kommerziellen Beweggründe der BLM, nämlich den Privatradios mehr Werbeeinnahmen zu verschaffen, sind kein ausreichender Grund - genauso wenig wie der Charme des Unvollkommenen alleine es gerechtfertigt hätte, M 94,5 die Frequenz zu belassen. Ein perfekt durchgeplantes, auf Hörerwünsche allein zurechtgeschneidertes Formatradio zu stärken, reicht aber auch nicht. Das gibt es in München genug zu hören - ob beim Bayerischen Rundfunk oder der privaten Konkurrenz. Vielfalt zu pflegen, das wäre auch Teil der Verantwortung der BLM.

© SZ vom 17.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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