Klenzestraße in München:Mutmaßliche Islamisten festgenommen

Lesezeit: 1 min

Terrorfahnder haben in München vier Männer vorläufig festgenommen. Inzwischen sind diese wieder frei, es bestehe kein Zusammenhang mit dem Oktoberfest.

Im Zuge von Anti-Terror-Maßnahmen haben Fahnder in München vier Männer vorübergehend festgenommen. Es habe seit mehreren Monaten Ermittlungen gegen die Gruppe gegeben, deren Mitglieder aus Serbien und Bosnien stammen, bestätigte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger.

Es bestehe "im weitesten Sinne" ein Zusammenhang mit Terrorgefahr, sagte Stockinger. Es bestehe aber kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Oktoberfest. Drei der Männer seien bereits wieder auf freiem Fuß, bei dem vierten Festgenommenen stehe die Entlassung unmittelbar bevor.

Es habe konkrete Hinweise gegeben, dass die Männer sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen hätten, erklärte die Oberstaatsanwältin. Drei Wohnungen in München seien durchsucht worden. Die Hinweise gegen die Männer hätten sich aber nicht bestätigt. Es bestehe kein so dringender Tatverdacht, der für Haftbefehle gereicht hätte, sagte Stockinger.

Zu Details und ob die Männer Kontakte in die Islamisten-Szene haben, wollte sich die Oberstaatsanwältin nicht äußern. Angesichts der derzeit angespannten Sicherheitslage habe man sich im Falle dieser Gruppe aber entschlossen, allen Hinweisen schnell nachzugehen, sagte Stockinger.

Nach der Veröffentlichung mehrerer islamistischer Drohvideos hat die Polizei die Sicherheitsmaßnahmen rund um das Oktoberfest und am Münchner Hauptbahnhof massiv verschärft. So wurde ein Sicherheitsgürtel rund um die Theresienwiese angelegt, der nur wenigen kontrollierten Fahrzeugen die Einfahrt erlaubt.

Am vergangenen Wochenende hat die Polizei zudem zwei Islamisten in München in sogenannten Präventivgewahrsam genommen. Einer der Männer soll Kontakt zu dem Bonner Terrorist Bekkay Harrach gehabt haben, der in einem al-Qaida-Drohvideo das Oktoberfest genannt hatte.

Die Ermittler werfen den beiden Männern keine Straftaten vor, trotzdem sollen sie bis zum Ende des Oktoberfestes am kommenden Sonntag in Haft bleiben. Rechtliche Grundlage dafür ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Dieses ermöglicht es, Personen mit Richterbeschluss bis zu zwei Wochen festzuhalten, um eine mögliche Gefahr abzuwehren.

© AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: