Klage nach Biss in die Hand:Hunde in Rage

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Zwei Hunde raufen im Englischen Garten. Eine Frau zieht ihren Vierbeiner zurück, wird jedoch vom anderen Hund gebissen. Dafür wollte sich die Labrador-Besitzerin Schmerzensgeld erklagen. 2500 Euro würden ihr theoretisch zustehen, entschied das Münchner Amtsgericht. Doch davon sieht die Hundehalterin nur einen Teil.

Ekkehard Müller-Jentsch

Nicht immer wollen sie "nur spielen". Auch noch so verschmuste Haustiere können in manchen Situationen unberechenbar sein: Tierhaltung ist stets mit einer latente Gefahr für Gesundheit und Eigentum anderer verbunden. Und für die muss der Halter geradestehen - unter Umständen auch, wenn ein anderer Hund zubeißt, wie eine Münchnerin erfahren musste.

Nicht immer friedlich: ein Labrador. (Symbolfoto) (Foto: DPA)

Sie war bei einer Hunderauferei im Englischen Garten vom Gegner ihres Hundes gebissen worden, nachdem sie ihren "Rolf" bereits an der Leine hatte. Dafür verlangte sie zwar zu Recht Schmerzensgeld, wird aber wegen der "Tiergefahr", die von ihrem eigenen Hund ausgeht, nur einen Teil bekommen.

An einem Novembernachmittag 2009 waren zwei Münchnerinnen mit ihren Hunden im Englischen Garten spazieren gegangen. Doch ihre Lieblinge, der Labradormischling "Rolf" und Ridgeback "Ritchie" waren weniger friedlich gestimmt - es kam blitzschnell zu einer Rauferei.

Als die Hunde für einen Moment voneinander abließen, griff die Besitzerin des Labradors beherzt zu und zog ihn weg. In Kampfeslust setzte der Ridgeback jedoch nach und biss die Frau in die Hand. Die Hundebesitzerin erlitt eine schlimme Blutvergiftung: Fieber und Schmerzen plagten sie lange Zeit. Erst nach drei Monaten war die Frau wieder voll arbeitsfähig. Noch heute hat sie Narben, leidet unter Sensibilitätsstörungen und Spannungsschmerzen.

Die Münchnerin verlangte Schmerzensgeld von der Halterin des Ridgeback. Deren Haftpflichtversicherung bezahlte freiwillig nur 750 Euro. Das war der Verletzten zu wenig, sie wollte vor dem Amtsgericht München weitere 2250 Euro einklagen. "Grundsätzlich wäre ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro angemessen", meinte später die Richterin angesichts der Verletzungen und ihrer Folgen.

Trotzdem sprach sie nur 1250 Euro zu - wegen der Tiergefahr, die von "Rolf" ausgeht. "Die Aggression, das steht nach der Beweisaufnahme fest, ist letztlich von dem Labradormischling ausgegangen", sagte die Richterin. Er habe daher die Verletzungsgefahr seiner Halterin mitbegründet, "die sich dann in dem Biss realisiert hat".

Auch nach der Unterbrechung der Rauferei seien die Hunde noch so aufgewühlt gewesen, dass der Biss in die Hand noch das Resultat des Kampfes sei. Unter diesen Umstände stehe der Klägerin lediglich ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zu. Abzüglich des von der Versicherung bereits bezahlten Betrags bekomme sie somit noch 1250 Euro.

Ein Mitverschulden der Labrador-Besitzerin liege aber nicht vor, machte die Richterin noch deutlich. Die Frau habe nicht in das Gerangel gegriffen, sondern erst in einer Kampfpause ihren Hund festgehalten. Daher werde das Schmerzensgeld nicht noch weiter gekürzt. Das Urteil ( Az.: 261 C 32374/10) ist rechtskräftig.

© SZ vom 07.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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