Internet-Entzug als Strafe:Richter verhängen Facebook-Verbot

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Er stellte Frauen im Internet bloß, drohte einer Schülerin mit den Hells Angels und zwang sie, vor der Kamera zu masturbieren. Vor Gericht ist ein 21 Jahre alter Münchner dafür nun bestraft worden. Er darf sechs Monate lang weder Facebook noch Whatsapp nutzen.

Von Christian Rost

Das Münchner Amtsgericht hat am Montag gegen einen 21-Jährigen ein Facebook-Verbot verhängt. Dem Urteil zufolge darf er ein halbes Jahr keine sozialen Netzwerke im Internet nutzen, sonst muss er zwei Jahre in Jugendhaft. Der Heranwachsende aus München hatte Facebook und auch den Kommunikationsdienst Whatsapp über ein Jahr hinweg als Pranger missbraucht. Er bedrohte mehrere Schülerinnen massiv und nötigte sie, ihm Nacktfotos von sich zu schicken, die er anschließend im Internet veröffentlichte.

Michael T. ( Name geändert) nutzte Facebook seit 2011, um ihm missliebige Personen zu bedrohen, zu verleumden, zu beleidigen und auch sexuell zu missbrauchen. Ein erstes Ermittlungsverfahren und eine Ermahnung vor Gericht brachten ihn davon nicht ab: Von 2012 an steigerte er sogar seine aggressiven Attacken gegen sechs jugendliche Mädchen, die er mit einer Ausnahme nur aus dem sozialen Netzwerk kannte und nie getroffen hatte.

So nahm er am 22. Februar 2012 mit seinem iPhone Kontakt zu einer 17-Jährigen aus dem Landkreis München auf und drohte, ihr die "Hells Angels" zu schicken. Sie geriet in Panik und machte sich insbesondere um ihre jüngere Schwester Sorgen, weshalb sie auf die Forderungen des Angeklagten einging. T. verlangte von der Schülerin, dass sie für ihn vor ihrer Handykamera masturbierte. Die Aufnahmen speicherte T. und veröffentlichte sie für jedermann zugänglich auf Facebook. Die Betroffene leidet schwer an den Folgen: In ihrem Heimatort wisse jeder von den Bildern, sagte die Zeugin, die sich in Therapie begeben musste.

Michael T. wuchs in behüteten Verhältnisse auf

T. stellte auch pornografische Aufnahmen, die er einer Ex-Freundin abgenötigt hatte, auf die Facebook-Seite. Andere Opfer beschrieb er auf der Seite des Dienstes als "Huren" und veröffentlichte dazu ihre Telefonnummern. Via Facebook rief T. dazu auf, die Mädchen zu stalken. Es handelte sich um eine perfide Bestrafung: Die Schülerinnen hätten über ihn oder einen seiner Freunde bei Facebook "gelästert", so der Angeklagte zu seinem Motiv.

Weshalb er überdies ein Bild mit einem Hakenkreuz ins Internet gestellt und ausländerfeindliche Parolen getextet hatte, konnte er sich "selbst nicht erklären". Er sei nicht ausländerfeindlich eingestellt, sagte T.

Die Taten gestand der 21-Jährige, der in behüteten Verhältnissen bei seinen Großeltern aufwuchs und bisher nur eine abgebrochene Friseurlehre vorweisen kann. Bei den Mädchen entschuldigte er sich vor Gericht. Sie nahmen die dünne Erklärung skeptisch zur Kenntnis.

Auch der Staatsanwalt nahm T. nicht ab, dass er die Dimension seiner Taten begriffen hat. Die Mädchen, deren Bilder im Netz stünden, seien "für ihr Leben gestraft", sagte der Ankläger. "Sie haben Leute, die Ihnen nicht passten, einfach fertiggemacht." Der Staatsanwalt forderte eine dreijährige Jugendstrafe für T., dem eine psychiatrische Sachverständige Reifeverzögerungen und "schädliche Neigungen" attestierte. Verteidiger Andreas von Máriássy hielt eine Bewährungsstrafe und einen Warnschussarrest für ausreichend.

Das Schöffengericht verhängte eine zweijährige Jugendstrafe und einen vierwöchigen Dauerarrest. Ob der Mann die zwei Jahre absitzen muss, darüber entscheidet das Gericht nach einer sechsmonatigen Vorbewährungszeit. Bis dahin muss er eine Sexualtherapie antreten, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den beiden am schlimmsten betroffenen Mädchen je 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Seine Accounts bei Facebook, Whatsapp und dem Bilderdienst Instagram muss T. löschen. Vor Ablauf eines halben Jahres darf er keine sozialen Dienste mehr nutzen.

© SZ vom 25.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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