Infektionsschutzgesetz:Streit um Klein-Demo

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ÖDP wehrt sich gegen einen Bescheid des Verwaltungsreferats

Von Andreas Salch

Kürzlich saß ÖDP-Stadtchef Thomas Prudlo abends auf einer Bank am Königsplatz und las ein Buch mit Liebesgeschichten. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht eindeutig geregelt war, ob dies angesichts der Corona-Pandemie erlaubt sei oder nicht, wurde er prompt von Polizisten angesprochen. Da Prudlo zuvor schon einen Platzverweis erhalten hatte, musste er mit auf die Wache und schmachtete fünf Stunden in einer Zelle, ehe er nach einer richterlichen Anhörung wieder gehen durfte. Mit den Anordnungen, die wegen der Corona-Krise erlassen wurden, werde "fehlerhaft" umgegangen, kritisiert der ÖDP-Stadtchef. Deren Auslegung sei "total willkürlich". Dies betreffe auch eine Veranstaltung, die die ÖDP gemeinsam mit "Mehr Demokratie in Bayern" für diesen Freitag auf dem Marienplatz geplant hatte, und für die das Kreisverwaltungsreferat (KVR) jedoch keine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Unter dem Motto "Lesen für die Demokratie" wollten Prudlo und die Landesgeschäftsführerin und Sprecherin des Landesverbandes von "Mehr Demokratie Bayern", Susanne Socher, zwanzig Minuten lang Artikel aus dem Grundgesetz vortragen. Mit der Aktion wollten die Initiatoren darauf aufmerksam machen, dass es in der Corona-Krise nicht nur um wirtschaftliche und medizinische Themen gehe, sondern auch um die Werte der Demokratie. Es müsse darüber diskutiert werden, wie die Demokratie durch Ausgangsbeschränkungen "in Mitleidenschaft gezogen" wird, fordert Prudlo. Mit der Veranstaltung sollte ein Zeichen gesetzt werden, "dass es Menschen gibt, die sich für das Grundgesetz stark machen", so der 53-Jährige. Es gehe darum, dass "keine Dämme brechen" und die Politik "die Einschränkungen schnellstmöglich zurücknimmt". Warum etwa können Menschen nicht zu zehnt einen Gottesdienst in einer Kirche feiern oder eine Veranstaltung abhalten, fragt Prudlo. Gegen die Einhaltung eines Mindestabstandes habe man nichts, stellt der ÖDP-Stadtchef klar. Wenn es jedoch noch um etwas anderes gehe, "dann muss man uns es sagen".

Die Entscheidung des KVR macht Prudlo fassungslos. Eine kategorische Ablehnung sei nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Er habe inzwischen das Gefühl gewonnen, dass die Ablehnung nicht nur mit dem Infektionsschutzgesetz zu tun habe. Er und die Mitinitiatoren hätten alle Auflagen erfüllt. Einer der Gründe, die das KVR für seine Entscheidung angeführt habe, so Prudlo, sei, dass es zu "großen Gegendemonstrationen" kommen könnte. Die Kundgebung auf dem Marienplatz sollte um 12 Uhr beginnen. Angemeldet hatte Prudlo zwölf Teilnehmer.

Im Verlauf des Donnerstagvormittags bestätigte das Verwaltungsgericht (VG) München den Bescheid des KVR. Am Nachmittag wollte der ÖDP-Stadtchef deshalb über seinen Anwalt einen Eilantrag beim VG stellen. Eine Entscheidung werde wohl erst am Freitagvormittag fallen, so Prudlo. Das KVR beruft sich in seinem Bescheid unter anderem auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März. Danach sind Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung müssten "infektionsschutzrechtlich vertretbar sein", heißt es.

© SZ vom 17.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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