München:Petry-Auftritt im Hofbräukeller: Die Entscheidung des Gerichts ist richtig

Die AfD darf nun doch ihre Veranstaltung im Hofbräukeller ausrichten. (Foto: Stephan Rumpf)

Der Wirt hätte sich früher überlegen müssen, ob er die AfD-Veranstaltung in seinem Haus haben will.

Kommentar von Nina Bovensiepen

Wer Erfahrungen mit Ehe-, Kauf- oder Darlehensverträgen hat, der weiß: Kompliziert wird es immer dann, wenn einer der Partner sich plötzlich doch nicht mehr an das Vereinbarte halten will. So erging es jetzt dem Wirt des Hofbräukellers, Ricky Steinberg, der die AfD nicht mehr bei sich empfangen wollte, obwohl er zunächst einen Vertrag mit der Petry-Partei gemacht hatte. Das Münchner Landgericht untersagte diesen Rückzug; kurz gesagt, weil das Kleingedruckte im Vertrag nicht ausreichend Gründe dafür liefert.

Die Entscheidung des Gerichts ist gut nachvollziehbar. Tatsächlich kam Steinberg der Gedanke etwas sehr spät, was für Folgen so eine AfD-Veranstaltung mit sich bringen kann: verärgerte Stammgäste, die ihm unterstellen könnten, den Rechten nahezustehen; Proteste oder Krawalle vor oder gar im Hofbräukeller; ein Shitstorm bei Facebook und weitere Dinge, die nicht schön fürs Image sind.

Diese Risiken sind aber nicht so neu, wie Steinberg argumentierte. Jeder Wirt, der eine Anfrage von der AfD oder Pegida bekommt, kann und sollte diese Fragen abwägen, bevor er umstrittenen Besuch empfängt. Steinberg hat das zu wenig getan, und das ist sein Fehler. Es war trotzdem sein gutes Recht zu versuchen, dies rückgängig zu machen. Auch hier hat sich aber eben wieder einmal gezeigt, dass Verträge oft schneller geschlossen sind, als man aus ihnen herauskommt.

© SZ vom 13.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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