Haftstrafe für S-Bahn-Schläger:Auf den Kopf eingetreten

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Mit vier Freunden fiel er in der S-Bahn über einen Einzelhandelskaufmann her, trat und schlug ihn. Nun hat das Münchner Amtsgericht den 22-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Von Christian Rost

Die fünf Heranwachsenden suchten offensichtlich Streit, um ihre aufgestauten Aggressionen abzureagieren. Am 31. März 2013 fielen sie in der S-Bahn der Linie 3 über einen 21-Jährigen her und misshandelten ihn mit Schlägen und Tritten. Um das Opfer, dessen Augenhöhlenbogen brach, kümmerten sich die Schläger dann nicht weiter, als sie "lachend", wie die Staatsanwaltschaft festhielt, den Zug verließen.

Am Montag musste sich einer der Haupttäter vor dem Münchner Schöffengericht verantworten. Über die gefährliche Körperverletzung wird er die nächste Zeit im Gefängnis nachdenken können: Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Die 22-jährige Angeklagte war am frühen Morgen gegen sechs Uhr mit der S-Bahn stadtauswärts unterwegs. Als der Einzelhandelskaufmann Markus F. (Name geändert) im Zug den Gang entlang ging, stellte ihm einer aus der Gruppe heraus ein Bein. Das Opfer drehte sich um und wollte den Betreffenden zur Rede stellen, der sich jedoch sofort aggressiv von seinem Sitz erhob und den jungen Mann in den Schwitzkasten nahm.

Danach ließ die Gruppe F. zunächst in Ruhe, am Halt Lochhausen stiegen die Heranwachsenden sogar kurz aus, um sofort wieder in die S-Bahn zu springen und ihr Opfer zu attackieren. Als Grund dafür gab der Angeklagte Denis T. an, der 21-Jährige habe ihnen den "Stinkefinger" gezeigt. Während zwei Beteiligte ihm den Fluchtweg versperrten, gingen T. und zwei seiner Kumpel direkt auf Markus F. los.

Laut Anklage schlugen sie zweimal heftig mit der flachen Hand in sein Gesicht und traten dann "mit großer Wucht" auf seinen Kopf ein. Denis T. habe sich eigens an einer Haltestange im Waggon festgehalten, um besonders heftig gegen den Kopf und in das Gesicht des Opfers treten zu können, so die Staatsanwaltschaft. Den Verletzten ließen sie anschließend in der S-Bahn liegen.

Dem Angeklagten blieb am Montag nichts anderes übrig, als den Übergriff vor Gericht einzuräumen, zumal seine Freunde bereits verurteilt wurden. Denis T. betonte aber, er habe nur einmal mit der Faust zugeschlagen und einmal getreten. Bei dem Opfer entschuldigte er sich.

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