Projekt der Stadtwerke Fürstenfeldbruck:Alling scheidet vorerst als Windradstandort aus

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Viel Sonne, aber auch noch etwas Schatten: Langsam kommt der Ausbau der Windkraft nun auch im Landkreis voran (hier die Anlage in Mammendorf). (Foto: Johannes Simon)

Gemeinsam mit Gilching und Schöngeising will die Gemeinde dennoch am Bau dreier interkommunaler Anlagen festhalten.

Von Manfred Amann, Alling

Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck werden auf Allinger Flur kein Windrad errichten. Der Plan, interkommunale Windkraftanlagen für Gilching, Alling und Schöngeising zu bauen, wird jedoch weiterverfolgt. Allerdings sollen die geplanten drei Windräder nur auf dem Gemeindegebiet von Gilching nahe der Ortsgrenze zu Alling beziehungsweise Holzhausen Strom erzeugen. Bezüglich der Beteiligung der Kommunen soll sich aber nichts ändern. "Wir hätten bei uns schon gerne ein Windrad gehabt, um die Bürgerakzeptanz zu heben", befand Zweiter Bürgermeister Hans Friedl (Freie Wähler), letztlich stimmte aber der gesamte Gemeinderat für die neue Konzeption.

Die natur- und artenschutzrechtliche Genehmigung hätte viel Zeit gekostet

Der Grund, warum Alling kein Windrad bekommen soll, liegt darin, dass auf dem Allinger Gebiet aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht ein anderes, längeres Genehmigungsverfahren erforderlich wäre, und man trotzdem nicht sicher sein kann, dass der Standort auch genehmigt wird. Während auf Gilchinger Seite durch die Festlegung von Teilflächennutzungsplänen durch den Landkreis Starnberg bereits Baurecht vorhanden sei und daher keine artenschutzrechtliche Prüfung verlangt werde, könne dort schnell gebaut werden", erklärte Matthias Beuter , Abteilungsleiter Energiedienstleistungen bei den Stadtwerken. "Die Gilchinger sind uns da wohl voraus", merkte Hans Schröder, Sprecher der Allinger Bürgervereinigung, an. Die Artenschutz-Prüfung wurde laut Beuter dennoch in Auftrag gegeben, um auf die eventuelle Gefährdung von Vögeln oder Fledermäusen regieren zu können. Auf das Genehmigungsverfahren habe das Ergebnis aber keinen Einfluss. "Wenn alle drei Windräder auf Gilchinger Flur errichtet werden, spart uns dies wenigstens ein halbes Jahr an Zeit und außerdem entstünden durch zwei verschiedene Verfahren auch deutlich höhere Kosten, rund 400 000 Euro mehr", so Beuter. Das Genehmigungsrisiko einzugehen und womöglich einige hunderttausend Euro in den Sand zu setzen, wäre wirtschaftlich unvernünftig. Derzeit könnte das Windrad auf Allinger Grund in Nachbarschaft zu Schöngeising noch als privilegiert geplant werden, weil sich der Standort im Wald befindet und der Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung eingehalten würde. Wenn der Planungsverband voraussichtlich bis 2026 aber einen Windplan vorlege, werde das Gebiet vermutlich herausfallen. "Wenn die Genehmigung bis dahin nicht da wäre, wäre alles umsonst gewesen", erklärte der Mitarbeiter der Stadtwerke. Alling hätte noch die Möglichkeit, einen Flächennutzungsplan für den Standort erstellen zu lassen, dem könnte aber entgegenstehen, dass das Waldgebiet als "Dichtezentrum für kollisionsgefährdete Vogelarten" kartiert wird. Dass die drei Windräder wie geplant in interkommunaler Zusammenarbeit gebaut werden sollen, erklärte Gilchings Rathauschef Manfred Walter. Gilching, Alling und Schöngeising hätten eine Beteiligung von je zehn Prozent vereinbart und die Brucker Stadtwerke würden mit 50 Prozent einsteigen. Die restlichen 20 Prozent müssten fremdfinanziert werden. Eine "Schwarmfinanzierung" in Form von Bürgeranteilen sei angedacht, entschieden sei aber noch nichts. Entsprechend der Beteiligung werde auch die Rendite aus der Stromerzeugung verteilt. Wie Alling und Schöngeising von der Gewerbesteuer profitieren könnten, wenn die Windräder nur auf Gilchinger Flur arbeiten, müsse noch geklärt werden. Laut Walter soll es den beteiligten Kommunen überlassen sein, wie sie ihre zehnprozentige Beteiligung einbringen, nur als Gemeindeanteil oder durch Vergabe von gestückelten Anteilen an Bürger. Wenn die Gemeinde das Geld aus dem Haushalt nehme, fließe auch die Rendite dahin zurück, und so hätten alle Bürger etwas davon. Bei der Vergabe von Bürgerbeteiligung profitiere nur der jeweilige Anteilseigner.

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