Weil im Hof kein Platz ist:Stellplätze erschweren Denkmalschutz

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Der Einfirst-Hof in Mauern steht unter Denkmalschutz und prägt das Ortsbild. Er soll erhalten werden. (Foto: Günther Reger)

Grafrather Gemeinderäte finden einen Kompromiss für den Umbau eines Einfirst-Hofes im Ortsteil Mauern

Von Manfred Amann, Grafrath

Es ist ein schwieriges Unterfangen, den einstigen Einfirst-Hof im Grafrather Ortsteil Mauern zu erhalten und gleichzeitig den Wünschen des Besitzers gerecht zu werden, der die bauhistorische Rarität in eine kleine Wohnanlage integrieren will. Doch die Erhaltung des Ensembles und des Gebäudes, das in der Denkmalliste als "zweigeschoßiger Hakenhof mit Satteldach" kartiert ist, bereitet bei der Planung kaum Probleme. Schwierig ist es aber, die erforderlichen Stellplätze so auf dem Gelände unterzubringen, dass der Eingriff in die Landschaft möglichst gering ist. Der Bauausschuss hat in der jüngsten Sitzung zwar den Antrag zur Restauration und den Rückbau der angrenzenden Scheunen und Lagerräume befürwortet, die genaue Lage der Stellplätze muss jedoch noch geregelt werden.

Der historisch wertvolle Bauernhof befindet sich an der Römerstraße vor einer bewaldeten Hangstufe. Er prägt mit seinen Nebengebäuden seit Jahrhunderten das Erscheinungsbild des Ortsrandes. Im Hauptgebäude sind Wohnbereich, Stallung und Stadel in einer Flucht zusammengefasst. Es gibt nur noch wenige derartige Höfe in der Region "Das Ensemble des Hofes am Ortseingang von Mauern mit dem Hang im Hintergrund war ein Blickfang und soll es weiterhin sein", sagte Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) unlängst.

Planer und Bauausschuss bemühen sich in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden seit Monaten um eine Lösung der Parkplatzfrage. Die Gemeinde will dem Eigentümer zum Ausgleich für die Erhaltung des Einfirsthofes mehr Baurecht zugestehen, daher werden die Möglichkeiten für das Anlegen von Stellplätzen geringer. Ursprünglich war an der Ostseite ein zusätzliches Einfamilienhaus vorgesehen. Mit Zustimmung des Ausschusses soll nun die Errichtung eines Doppelhauses möglich sein. Stellplätze im Hof würden eine zweite Anbindung an die Römerstraße erforderlich machen, auf der täglich etwa 2700 Fahrzeuge unterwegs sind. Zudem sollen die künftigen Bewohner das Hofgelände als Aufenthaltsbereich nutzen können. Die Planung sah daher bislang vor, die zwölf erforderlichen Stellplätze auf der Nordseite des Grundstückes so in den Hang hineinzubauen, dass davor ausreichend Abstellfläche vorhanden ist. Dieses massive Vordringen mit einer Hanggarage in den gewachsenen Hügel unmittelbar am Ortsrand bereitet den Gemeinderäten Kopfzerbrechen, auch wenn die Geländeform weitgehend erhalten werden könnte. Um den Hang so wenig wie möglich antasten zu müssen, hat der Ausschuss nun beschlossen, nur zehn Stellplätze in den Hang zu schieben und zwei vor das geplante Doppelhaus an der Vogelhausstraße zu verlegen. Die Genehmigung obliegt dem Landratsamt.

© SZ vom 27.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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