Türkenfeld:Ein Haufen Ärger

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Unschöne Nachbarschaft: der abgelagerte Bauaushub auf einem Grundstück in Türkenfeld. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Der Aushub aus einer Baugrube lagert seit mehr als einem Jahr auf einem Grundstück mitten in einem Wohngebiet in Türkenfeld. Zwischen Anliegern und dem Landratsamt gibt es deswegen Streit

Von Andreas Ostermeier, Türkenfeld

Ein Kieshaufen bewegt etliche Gemüter in Türkenfeld. Anwohner bemängeln seit mehr als einem Jahr die Lagerung von Bauaushub auf einem Grundstück an der Burgbachstraße. Der Anwalt, den sie eingeschaltet haben, spricht von unrechtmäßiger Ablagerung von Abfall. Das Landratsamt widerspricht. Der Kies sei für Mensch und Natur ungefährlich und solle auf einer Baustelle des Grundstücksbesitzers wieder verwendet werden. Die Behörde sieht in der Zwischenlagerung ein Plus für den Umweltschutz.

Der Anblick, den die Anwohner haben, wenn sie aus dem Fenster schauen, ist alles andere als schön. Statt einer Wiese fällt er auf viele Tonnen Erde und Kies, abgedeckt mit einer zerrissenen Plane. Wie lange dieser - nach Schätzungen der Anlieger mehr als 100 Tonnen Aushub enthaltende - Haufen mitten in einem Wohngebiet gelagert werden darf, das fragen sich Anwohner der Burgbachstraße. Anwalt Stephan Jäger, Experte für Umweltrecht aus Würzburg, findet klare Worte. Für die Ablagerung bedürfe es einer Genehmigung, allein schon wegen des langen Zeitraums, sagt er. Immerhin liegt der Haufen bereits seit April des vergangenen Jahres dort. Seine Ansicht begründet der Anwalt mit diversen Gerichtsurteilen.

Solche, beispielsweise vom Verwaltungsgericht München, besagen laut Jäger auch, dass der Aushub auch deshalb als Abfall gilt, weil er das Bild einer Straße mit Wohnhäusern stört. Erstaunt ist Jäger über das Landratsamt. Er habe in seiner langjährigen Praxis noch nicht erlebt, dass eine Behörde einer so langen Lagerung von Aushub auf einem dafür nicht vorgesehenen Gelände zustimme. Die Anwohner klagen zudem über Staub auf Autos, Plastikschnipsel in den Gärten und den Lärm von schlagenden Planen, wenn der Wind geht.

Das Landratsamt beurteilt den Fall ganz anders als der Anwalt. Die Behörde zieht sich darauf zurück, dass der Kies für eine Baustelle vorgehalten werde. Im Sinne des "ressourcenschonenden Bauens" solle der Aushub als Verfüllmaterial wiederverwendet werden, heißt es in einer Stellungnahme der Kreisbehörde. Das hält die Kreisbehörde für besser, als das Material auf eine Deponie zu verfrachten.

Weshalb das Material mitten in einer Wohnsiedlung gelagert wird, auch darauf hat die Behörde eine Antwort. Der Bauherr könne den Aushub nicht auf der Baustelle unterbringen, weil dort die Lagerfläche zu gering sei. Deshalb darf er das Grundstück in der Burgbachstraße dafür nutzen, das dem Bauherrn gehört. Ob diesem jedoch nicht zuzumuten ist, den großen Kieshaufen auf einem geeigneteren Gelände zwischenzulagern, auch wenn das etwas kosten sollte, darauf geht das Landratsamt in seiner Stellungnahme auf eine Anfrage der SZ nicht ein.

Da die Behörde auf eine Genehmigung für die Ablagerung verzichtet, gibt es auch keine gutachterlichen Aussagen dazu, ob der Bauaushub möglicherweise schädliche Stoffe enthält. Anwalt Jäger spricht von einem nicht analysierten Material. Die Kreisbehörde versucht auch in diesem Zusammenhang zu beruhigen. In ihrer Stellungnahme schreibt sie, ihr lägen keinerlei Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen durch das Aushubmaterial vor, das aus einer Baustelle stammt. Bestätigt sieht sich das Landratsamt durch die Regierung von Oberbayern, die das Vorgehen der Kreisbehörde für richtig befand.

In einem Schreiben an die Anlieger machte das Landratsamt in der vergangenen Woche Hoffnung, dass der Bauaushub doch bald entfernt wird. Der Bauherr, so schreibt das Amt, müsse den Haufen bis 16. Juli von dem Grundstück in der Burgbachstraße entfernen. Angeblich haben die Arbeiten auf der Baustelle, auf der Kies und Erde wieder verwertet werden sollen, bereits begonnen. Und auf eine weitere Forderung der Anlieger ist die Behörde auch eingegangen. Die zerrissene Plane solle rasch durch eine neue ersetzt werden.

© SZ vom 30.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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