Tedi:Streit um Sortiment eines Discounters

Die Auseinandersetzung zwischen dem Handelsunternehmen Tedi und dem Landratsamt Fürstenfeldbruck dauert an. Bereits Mitte Februar habe das Unternehmen Ausnahmen von der Corona-bedingten Schließung beantragt und zwar für die Filiale in Fürstenfeldbruck und eine weitere im Landkreis, sagte Jana Zimmermann, die Abteilungsleiterin Gesundheits-, Veterinär- und Gewerbewesen in der Kreisbehörde der SZ. Diesen Antrag hat das Landratsamt abgelehnt.

Am vergangenen Montag öffnete die Tedi-Filiale im Einkaufszentrum an der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck, am Mittwoch wurde der Laden wieder geschlossen. Das geht nach Angaben von Zimmermann zurück auf einen Hinweis des Landratsamtes, das sich auf die elfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stützt. Das Sortiment von Tedi entspreche nicht dem, was nach der Verordnung eine Ausnahme erlauben würde. Tedi sieht das anders. Ein Pressesprecher des Handelsunternehmens, das europaweit mehr als 2400 Filialen betreibt, erklärte am Mittwoch, das Sortiment bestehe überwiegend aus Tierbedarf, Drogerieartikeln, Lebensmittel und Baumarkt-Produkten, was eine Öffnung erlaube. Jede Filiale könne Listen vorlegen, die das bestätigten. Am Donnerstag teilte eine Sprecherin der SZ mit, man bereits rechtliche Schritte gegen die Schließung eingeleitet.

Der Kreisbehörde ist davon laut Zimmermann noch nichts bekannt, was aber daran liegen dürfte, dass Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht in München eingelegt werden müssen. Die Richter müssen dann erst prüfen, ob sich der Einspruch gegen die Einschätzung des Sortiments durch das Landratsamt richtet oder gegen den speziellen Paragrafen der Verordnung, in diesem Fall wäre das bayerische Innenministerium der Kontrahent in dem Verfahren.

© SZ vom 06.03.2021 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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