Stadtrat entscheidet:Gegen die Wohnungsnot

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Fürstenfeldbruck tritt der Baugesellschaft des Landkreises bei

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Trotz einiger Vorbehalte hat der Brucker Stadtrat fast einstimmig den Beitritt zu einer Wohnungsbaugesellschaft unter dem Dach des Landkreises sowie dem entsprechenden Gesellschaftervertrag zugestimmt. Andreas Pritschet, Vorstandsmitglied beim Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW), hatte zuvor versucht, die noch offenen Fragen zu klären.

Eine Nachbesserung des Vertragsentwurfs war nicht mehr möglich, weil ihn bereits zehn der künftig bis zu 16 Mitgliedsgemeinden in der vorliegenden Fassung unterzeichnet haben. Daran entzündete sich Kritik: Das Verfahren sei nicht optimal gelaufen, sagte Alexa Zierl (Die Partei und Frei). Der Entwurf hätte ihrer Meinung nach zuerst in allen politischen Gremien durchleuchtet werden sollen, um nach Einfügung sinnvoller Verbesserungen zur Abstimmung vorgelegt zu werden. Zierl plädierte vergeblich dafür, einen Passus einzufügen, der den Bezug herstellt zum Leitbild des Landkreises. Damit wäre auch eine sehr energieeffiziente Bauweise der künftigen Wohnhäuser nahegelegt worden. Pritschet machte deutlich, dass die künftig in der Kreisstadt ansässige Wohnungsbaugesellschaft sich auch ohne expliziten Bezug hohen sozialen und ökologischen Zielen verpflichtet fühlt und die Städte und Gemeinden ohnehin das letzte Wort haben, wenn es um Bauprojekte auf ihrem Grund und Boden geht.

Eigenbedarfskündigungen sind nicht vorgesehen, wie in kommunalen Häusern üblich, ein explizites lebenslanges Wohnrecht wird gleichwohl nicht eingeräumt. Auch Bedienstete der Städte können laut Vertragsentwurf in den Genuss von Mietwohnungen kommen. Mit größeren Überschüssen rechnet Pritschet, der an der Ausarbeitung des Vertragsentwurfs beteiligt war, nicht. Die Kommunen erwarteten keine nennenswerte Rendite, kleinere Überschüsse würden wohl reinvestiert. Bewusst offen gelassen werden gewerbliche Nutzungen. Sollte beispielsweise ein Quartier mit 50 Wohnungen gebaut werden, dann wäre es durchaus denkbar, auch eine Kita, eine Fahrradwerkstatt oder ein Café unterzubringen.

Grundstücke können von den Städten und Gemeinden eingebracht oder im Erbbaurecht überlassen werden. Sollte eine Mitgliedskommune später wieder aussteigen wollen, dann erhält sie lediglich den unverzinsten Grundstückswert zum Zeitpunkt des Einbringens erstattet. Über die Reihenfolge der Bauprojekte entscheiden alle Mitglieder gleichberechtigt. Sie bringen jeweils 10 000 Euro als Stammkapital ein. Pritschet rechnet nicht damit, dass es angesichts der knappen Grundstücke in öffentlicher Hand einem Streit über den jeweiligen Baubeginn geben könnte. Bis die Wohnungsbaugesellschaft in Schwung kommt, soll ein "externer Geschäftsbesorger" auf 450-Euro-Basis die formal notwendige Geschäftsführung erledigen.

Walter Schwarz (SPD) begrüßte den nun absehbaren Startschuss, auch wenn er Regelungen vermisst, mit denen Fehlbelegungen beendet werden können. Eine solche Gesellschaft sei zwar mitnichten das einzige Mittel gegen die Wohnungsnot, aber als zusätzlicher Beitrag durchaus wertvoll. Ähnlich äußerte sich Andreas Lohde (CSU), der von einem "Tool" für die Schaffung günstigen Wohnraums sprach. Er hofft auf Wohnungen auch für Kita-Betreuer sowie Klinikpersonal und auf Synergien durch die interkommunale Zusammenarbeit.

Einzig Franz Neuhierl (Freie Wähler) stimmte gegen die Gründung der Wohnungsbaugesellschaft. Im Fachausschuss hatte Neuhierl davor gewarnt, dass Bruck bei Projekten auf eigenem Grund überstimmt werden könne.

© SZ vom 09.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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