Sommerhitze:Aufregung über badenden Dackel

Lesezeit: 2 min

Hund springt in Olchinger See und löst Facebook-Debatte aus

Von Cynthia Seidel, Fürstenfeldbruck

Viele Vierbeiner, insbesondere Hunde, baden gerne. Zu den meisten Badeseen haben sie aber keinen Zugang. Am Olchinger See hat nun ein Verstoß gegen dieses Verbot Aufregung ausgelöst, sie äußerte sich im Internet. Ein Dackel hatte sich trotz des ausdrücklichen Verbotes der Stadt Olching die Abkühlung im Wasser erlaubt. Über dieses Geschehen beschwerte sich ein Nutzer in der Facebook-Gruppe "Du kommst aus Olching, wenn...", nachdem er bei der Hundebesitzerin vor Ort auf Unverständnis gestoßen war. In einem Post wies er darauf hin, dass ein "Wauzi" kein Recht auf Abkühlung im Olchinger See habe.

In der Satzung der Stadt über die Benutzung des Olchinger Sees heißt es in Paragraf 3: "Innerhalb des Erholungsgebietes ist insbesondere untersagt: Tiere aller Art, insbesondere Hunde frei laufen zu lassen". Zusätzlich sei es in der Zeit vom 1. April bis 30. September untersagt, Tiere mitzubringen. Eine Ausnahme besteht für Blindenhunde. Trotz dieser eindeutigen Reglung artet die Diskussion in den Kommentaren unter dem Post schnell aus und die Fronten verhärten sich: Hundeliebhaber versus Badegäste, die sich ungern von Vierbeinern stören lassen. Einige Hundebesitzer zeigen sich empört, denn ihrem Hund solle, genau wie jedem Menschen, der Zugang erlaubt sein. Sie seien schließlich reiner als so mancher Mensch, ist da zu lesen, und verrichteten im Gegensatz zu manchen Menschen ihr Geschäft nicht im Wasser. Dass sich über diese und andere Tatsachen gut streiten lässt, beweisen die mittlerweile 174 Kommentare zu dem Post.

Im Landkreis ist Hunden der Zugang zu den Seen in der Badesaison schlichtweg verwehrt. Auch im Mammendorfer See und dem Pucher Meer dürfen sie nicht baden. An den zwei letzteren beginnt die Badesaison laut Satzung allerdings erst am 1. Mai. Außerhalb davon sind die Vierbeiner am Olchinger See und am Pucher Meer an der Leine zu führen. Zum Emmeringer und zum Germeringer See darf man das ganze Jahr über gar keine Hunde mitbringen. Die Satzung der Stadt Germering ist jedoch die einzige, die in Paragraf 3 den Besuchern des Sees neben dem Mitführen auch ausdrücklich das Baden ihrer Vierbeiner verbietet. "Am See gilt ein absolutes Hundeverbot", sagt Thomas Wiesner, der Umweltreferent der Stadt Germering. Das gelte für den Gehweg, im Wasser und der Liegewiese.

Markus Pree, Geschäftsleiter der Gemeinde Emmering, erklärt, die Gemeinde wolle mit dieser Regelung den "worst-case" unterbinden. Es gehe darum, dass die Menschen am und im Wasser nicht belästigt werden sollen. Das Interesse des Einzelnen, also in diesem Fall des Hundebesitzers, müsse hintenanstehen, um eben das zu gewährleisten. Ferner sagt Pree: "Einfach leben und leben lassen". Wenn im See gerade niemand bade, es früh morgens oder spät abends sei, dann störe es meist niemanden, wenn sich der Hund kurz im Wasser vergnüge. Wird allerdings ein Verstoß angezeigt und ein Bußgeld fällig, kann das je nach Ortschaft, Gemeinde oder Stadt bis zu 500, 1000 oder 2 500 Euro kosten.

Wo also können sich Dackel und Dobermann abkühlen, wenn sie nicht mit an den See dürfen? In den Kommentaren auf Facebook gibt es den Tipp, dass Hunde sich aber im Bach neben dem Olchinger See erfrischen dürften. Ansonsten können Vierbeiner, die gut schwimmen können, an vielen Stellen in der Amper baden. Als Geheimtipp gilt der Böhmerweiher, an dem es allerdings auch eine Leinenpflicht gibt.

© SZ vom 14.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: