Schäden durch Hagel:Gefährliche Aufräumarbeiten

Bauteile, die Asbest enthalten, müssen gesondert entsorgt werden

Beim Unwetter am Montagabend sind vor allem in Germering und Puchheim Hausfassaden und Dächer beschädigt worden. Davon betroffen sind auch Fassaden und Dächer, die aus Asbestzement bestehen. Teile aus diesem Material müssen unter besonderen Schutzmaßnahmen beseitigt werden. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) in einer Pressemeldung hin. Insbesondere handele es sich um Teile von Fassadenverkleidung, Balkonblumenkästen, Pflanzgefäßen oder Welldachplatten. Vor allem in den Achtzigerjahren wurde zur Produktion solcher Artikel Asbest verwendet.

Asbest ist inzwischen verboten, weil es Krebs und andere Krankheiten auslösen kann. Das gilt vor allem dann, wenn der Stoff in kleinsten Partikeln eingeatmet wird. Deshalb dürfen über die vom Hagel herausgeschlagenen Bauteile keine weiteren aus Fassaden herausgebrochen werden. Um ein Einatmen von Asbeststaub zu verhindern, sollen beim Einsammeln asbesthaltiger Brocken Handschuhe, ein Schutzanzug und eine Atemmaske getragen werden, empfiehlt der AWB. Außerdem müssen die eingesammelten Teile in besonderen staubdichten Tüten, sogenannten Big-Bags, verpackt werden, ehe sie abgegeben werden können. Die Extra-Tüten erhält man beispielsweise am großen Wertstoffhof in Germering. Abgeben kann man die Tüten mit dem asbesthaltigen Inhalt an der Bauschuttdeponie in Jesenwang gegen Gebühr. Die Bauschuttdeponie hat montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr geöffnet.

Der AWB weist zudem darauf hin, dass die Schäden an Hausfassaden, die Asbestzement enthalten, nur von Spezialfirmen behoben werden dürfen. Diese Firmen können spezielle Sachkundenachweise vorlegen. Weitere Informationen gibt es beim Abfallwirtschaftsbetrieb (Telefon 08141/519-516) oder bei der Stadt Germering (Telefon 089/894 19-101).

© SZ vom 14.06.2019 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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