Realisierungschancen zu gering:Verzicht auf weitere Brücke

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Grafrath stoppt Planungen für eine zweite Amper-Querung

Von Manfred Amann, Grafrath

Der Wunsch vieler Grafrather, für Fußgänger und Radfahrer eine weitere Brücke über die Amper zu bekommen, lässt sich nicht erfüllen. Ein Landschaftsbüro prüfte die Realisierungschancen eines Brückenschlages durch den Auwald, der einem Flora- Fauna-Habitat-Schutzgebiet (FFH) zugeordnet ist und stufte diese für äußerst gering ein. Deshalb hat der Gemeinderat nun beschlossen, die Planung bis auf weiteres einzustellen. Ob sie jemals wieder aufgegriffen wird, hängt davon ab, wann und wie das Straßenbauamt Freising den Neubau der Brücke der B 471 angeht.

"Wir stellen die Planung nur schweren Herzens zurück", bedauerte Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei), aber Geld für etwas auszugeben, was offensichtlich nicht machbar sei , wäre unverantwortlich. Laut Kennerknecht hat das Straßenbauamt den Bau einer neuen Brücke von 2021 an in der Planung, was aber rein theoretisch sei, denn letztlich stehe der Ersatzbrückenbau in engem Zusammenhang mit anderen Straßenbauvorhaben wie zum Beispiel dem vierspurigen Ausbau der B 471 im Osten des Landkreises, von der Anschlussstelle Stuttgarter Autobahn bis Olching. Eine Sanierung kommt nach Auskunft des Straßenbauamtes für hochfrequente Brücken wie die bei Grafrath nicht in Frage. Also muss für die Zeit, in der eine neue Brücke an gleicher Stelle gebaut wird, vielleicht in zehn oder 15 Jahren, eine Umfahrung mit einem temporären Amperübergang geschaffen werden. Und da dieser aus naturschutzfachlicher Sicht und zum Schutz des Klosterkirchenensembles nur östlich der B 471 gebaut werden kann, ist in diesem Bereich für einen Fuß- und Radweg kein Platz mehr.

Wie das Fachbüro mitteilt, wäre ein Korridor durch den Auwald für eine Fuß-und Radwegbrücke aus artenschutzrechtlicher Sicht kein allzu großes Problem und auch die FHH-Verträglichkeit wäre weitgehend herzustellen, da man baulich auf den Auwald Rücksicht nehmen könnte. Doch daraus wird nun nichts, weil der Bau einer Ausweichroute für den Neubau der B 471-Brücke im Wege steht. Man müsse bei der FHH-Verträglichkeitsprüfung die Planung des Straßenbauamtes berücksichtigen, auch wenn man sie zeitlich noch nicht einordnen könne. Wenn man den Bau einer Fußgängerbrücke und den der Ausweichroute gemeinsam betrachte, würde die "Bagatellgrenze" für einen Eingriff in das FHH-Gebiet weit überschritten, ohne Umfahrung wäre der Bau einer neuen B 471 aber nicht möglich. Das Fachbüro weist auch darauf hin, dass im Zuge des Neubaus der B 471-Brücke zum Beispiel durch Verbreiterung der Seitenstreifen ein sicherer Übergang für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden könnte. Die gewünschte zusätzliche Amperbrücke sei also nicht alternativlos, was aber eine wesentliche Bedingung dafür wäre, einen "ausnahmsweise Eingriff" in das FHH-Schutzgebiet genehmigt zu bekommen. Auch wenn der Bau einer separaten Brücke chancenlos ei, sollte man die Hände nicht in den Schoß legen, sondern Alternativen anregen, riet Peter-Michael Kaifler. Und da eine Untertunnelung der Amper, wie von der CSU/BV-Fraktion beantragt, nicht von Erfolg gekrönt sein werde, sollte man eine Umfahrung über das Ampermoos ins Auge fassen, schlug der Gemeinderat der Grünen vor.

© SZ vom 05.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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