Nach dem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Josef-Schauer-Straße am späten Dienstagnachmittag konzentriert sich die Polizei bei ihren Ermittlungen zur Brandursache auf ein Kind, das offenbar auf dem Balkon gezündelt hatte. Wie die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck berichtet, ist dabei ein kleines Feuer entstanden, das wohl nur unzureichend gelöscht wurde. Es flammte wieder auf und konnte unbemerkt auf den Dachstuhl übergreifen. Nach der Begehung des Brandortes hat die Polizei inzwischen ihre Einschätzung zum entstandenen Sachschaden von 250 000 auf 500 000 Euro heraufgesetzt. Wer für den Schaden haftet, muss noch geklärt werden. Am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurde der Dachstuhl des 1992 errichteten Hauses. Der überwiegende Teil der circa 30 Bewohner aus insgesamt 16 Wohnungen konnte die Nacht in den eigenen vier Wänden verbringen.
Um 16.43 Uhr am Dienstagnachmittag erreichte die Freiwillige Feuerwehr Puchheim der Notruf. "Beim Eintreffen der ersten Fahrzeuge befanden sich der Balkon und der Dachstuhl in Vollbrand", schreibt die Wehr in einer Mitteilung. Mit Unterstützung der Kollegen aus Puchheim-Ort, Gröbenzell sowie der Kreisbrandinspektion wurde das brennende Gebäude und das Nachbarhaus geräumt. "Die Zusammenarbeit der Rettungskräfte hat sehr gut funktioniert", lobt Thomas Salcher von der Stadt Puchheim am Tag danach. Kriseninterventionsteams von Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und Rotem Kreuz kümmerten sich um die Bewohner. Jene Familie, auf deren Balkon nach derzeitigen Erkenntnissen das Feuer ausbrach, wurde von den betreuenden Kräften für die Nacht ins Hotel Parsberg gebracht; von heute an können sie bei Verwandten wohnen. Salcher hatte die Unterbringung organisiert. Wie er sagt, sollte auch die Nachbarwohnung einige Zeit nicht benutzt werden. Deren Bewohner seien bei Bekannten untergekommen, die restlichen Wohnungen seien wieder bewohnbar. Gegen 18.30 Uhr konnten die Rettungskräfte "Feuer aus" melden. Etwa vier Stunden später machten sie noch eine Brandnachschau, um einen erneuten Ausbruch des Feuers durch versteckte Brandnester auszuschließen.
Beim Schadensersatz muss man zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Ersteres befasst sich mit Straftaten; hier können Kinder erst ab 14 Jahren belangt werden. Im Zivilrecht "kann ein Kind über sieben Jahre schon haftbar gemacht werden", sagt Christoph Schütte. Dabei müssten aber etliche Fragen geklärt werden, etwa ob das Kind bereits die erforderliche Einsicht in die Konsequenzen seines Tuns hatte oder ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, erläutert der Pressesprecher am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck. "Das Gesetz verlangt von den Eltern nicht, dass sie ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag ununterbrochen beaufsichtigen", hier müsse jeder Fall individuell geprüft werden. Genau diese Fragen würde auch eine Haftpflichtversicherung klären, bevor sie solche Schäden bezahlen würde. Sie übernimmt nicht automatisch alle Kosten. Schütte erinnert zum Beispiel an eine Brandstiftung in Murnau, wo die Kinder hohen Schadensersatz leisten mussten.