Puchheim:Rüge für den Solotänzer

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Der Puchheimer Stadtrat rüffelt Martin Koch, weil er das Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung publiziert hat. Der FDP-Mann verteidigt sich damit, dass Stadtplanung nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden darf

Von Peter Bierl, Puchheim

Der Puchheimer FDP-Stadtrat Martin Koch hat sich eine offizielle Rüge eingehandelt, weil er Unterlagen aus nicht öffentlicher Sitzung publik gemacht hat. Dabei ging es um die künftige Bebauung des Gebietes an der Alpenstraße. Zweiter Bürgermeister Manfred Sengl (Grüne) sprach in der Stadtratssitzung am Dienstag von einem "enormen Vertrauensbruch". Koch räumte ein, "im Affekt" einen Fehler begangen zu haben. Der Stadtrat verurteilte sein Verhalten einstimmig.

Es ging um das Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung im Dezember 2019, in der angeblich erste Ideen für eine Bebauung des städtischen Grundstücks an der Alpenstraße gesammelt wurden. Koch hatte das interne Papier in den sozialen Medien gepostet. Er habe in einer Diskussion belegen wollen, dass von Gebäuden mit sechs Stockwerken die Rede war, sagte Koch.

Die Kollegen hielten ihm entgegen, dass solche Sitzungen und die Protokolle genau deshalb nichtöffentlich sein, weil es sich bloß um Brainstorming handele. Inzwischen befürworte niemand mehr eine solche Höhe. Die Klausur sei "ein geschützter Raum" für "kreative Ideen" und "dumme Fragen", sagte Sigrun Matthes, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion. Es gebe "gute Gründe", wenn etwas nicht öffentlich diskutiert werde, sagte UBP-Fraktionssprecher Jürgen Honold. Überdies könne jeder Stadtrat beantragen, dass ein Thema öffentlich behandelt werde.

Die Schelte des FDP-Mannes war ursprünglich ebenfalls hinter verschlossenen Türen geplant, wurde aber auf Antrag der Grünen-Fraktion in den öffentlichen Teil vorgezogen. Den Reigen der Kritik eröffnete der Bürgermeister-Stellvertreter aus den Reihen der Grünen mit einer Hommage an die eigene Partei, die einst in vielen Gremien und oft bemängelt habe, dass zu viele Themen unberechtigt unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wurden. "Das waren andere Zeiten und andere Themen", befand Sengl. Er beantragte, das Verhalten als groben Vertrauensbruch zu missbilligen und Koch aufzufordern, die Nachricht umgehend zu löschen.

Der verteidigt sich mit dem Hinweis, dass das Thema gar nicht hinter verschlossenen Türen hätte behandelt werden dürfen. "Die Verschwiegenheit wird viel zu weit ausgelegt, das geschieht hier", sagte Koch. Ein einzelner Stadtrat könne nicht befinden, welche Dokumente veröffentlicht werden können, entgegnete Sengl. Ein weiterer Aspekt, der bemängelt wurde, war der Umstand, dass es sich um ein Dokument aus einer Zeit handelte, als Koch dem Gremium noch gar nicht angehörte.

Der geschäftsleitende Beamte der Stadt, Jens Tönjes, erklärte, dass die Rechtssprechung eindeutig sei. Er zitierte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von 1989, wonach sich ein einzelner Stadtrat nicht über das Gebot der Verschwiegenheit hinwegsetzen dürfe, selbst dann nicht, wenn ein Thema eigentlich öffentlich behandelt hätte werden müssen, also der Bürgermeister und der Rest der Kommunalparlaments gegen die Regeln verstoßen haben. Selbst dann sei eine "Selbsthilfe" nicht zulässig und könne mit einem Ordnungsgeld geahndet werden, sagte Tönjes. In einem solchen Fall hätte sich Koch bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt beschweren können.

Die Affäre hatte insofern eine Weiterung, als FDP und Freie Wähler im April beantragt hatten, eine weitere Debatte über die Alpenstraße in den öffentlichen Teil zu verlegen, was die Mehrheit jedoch ablehnte. Die FW warfen Bürgermeister Norbert Seidl (SPD) daraufhin "Stadtmanagement nach Gutsherrenart" vor, was der als "unfaires Nachtreten" zurückwies, zumal keine Beschlüsse gefasst wurden. Die Öffentlichkeit müsse einbezogen werden und nicht erst, wenn bloß noch die Wahl zwischen blauen und roten Parkbänken bliebe, forderten die FW.

© SZ vom 20.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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