Puchheim:Puchheim schont Grundeigentümer

Streitereien um die Kosten für Wohnstraßen dürften bald der Vergangenheit angehören. Die CSU-Regierung schaffte im Landtagswahlkampf 2017 auf Druck der FW bereits die Straßenausbaubeiträge ab, schon vorher stand fest, dass die Kosten für sogenannte Erstausbauten, die 25 Jahre zurückliegen, ab dem 1. April 2021 nicht mehr auf die Grundeigentümer umgelegt werden dürfen. Das bayerische Innenministerium hat deshalb die Kommunen aufgefordert, zu prüfen, ob es Straßen gibt, die vor dem Stichtag unbedingt noch hergestellt und vor allem abgerechnet werden sollen. So kurz vor der Kommunalwahl im März 2020 dürfte die Neigung unter Politikern, solche aufzuspüren, gering ausfallen. Deshalb erhob sich auch kein Protest, als die Bauverwaltung in Puchheim dem Stadtrat am Dienstag eine Liste mit neun Straßen vorlegte, darunter der Mühlstetter Graben und die Mooslängstraße, in denen es zwar ein paar Schäden und Unzulänglichkeiten gibt, eine Sanierung jedoch als nicht notwendig erachtet wurde. Was obendrein gegen solche Projekte spricht, sind der Zeitdruck, der durch den Termin gegeben ist, die Überlastung im Rathaus, die extrem hohen Preise, die Bauunternehmen in dieser Boomphase verlangen, und die Rechtsunsicherheit. Auch die "Wahrung des Rechtsfriedens im Stadtgebiet" rechtfertige darum, auf Ausbauten zu verzichten, hieß es in der Sitzungsvorlage des Stadtrates.

© SZ vom 26.09.2019 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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