Puchheim:Alkoholverbot beim Volksfest

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In Puchheim darf nur im Bierzelt getrunken werden

Das Puchheimer Volksfest beginnt am heutigen Freitag, 5. April, wenn der Bürgermeister um 18 Uhr das erste Fass Bier ansticht. Trotzdem gilt ein Alkoholverbot auf dem Volksfestplatz und unmittelbar angrenzenden öffentlichen Flächen. Auch Glasflaschen sind untersagt. Die Polizei und ein Sicherheitsdienst werden darauf achten, dass diese Verbote eingehalten werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Bierzelt selbst nebst zugehörigem Biergarten. Auf dem Volksfestplatz und in der unmittelbaren Umgebung wird auch kein Parkplatz vorhanden sein, wer mit dem Auto hinfahren will, muss sich in einiger Entfernung einen Stellplatz suchen. Die Stadt warnt davor, Grundstückseinfahrten oder Feuerwehrzugänge zu blockieren. Neben einer Verwarnung könnten die Wagen auch abgeschleppt werden. Fahrräder sollen ebenfalls nicht wild abgestellt werden, unmittelbar neben dem Volksfestplatz gibt es einen gut ausgeleuchteten Fahrradparkplatz Ansonsten empfiehlt sich die Fahrt mit den Bussen der MVV-Linie 855 sowie am Freitag und Samstag der spezielle Volksfestbus.

Wegen des Festzuges werden am Samstag, 6. April, am frühen Nachmittag Teile der Lochhauser- und der Bürgermeister-Ertl-Straße sowie der Oberen Lager- und der Birkenstraße zeitweise gesperrt sein. Das betrifft auch die Linienbusse. Am Marktsonntag, 7. April, werden zudem Teile der Allinger Straße sowie der Grüne Markt und damit auch die Zufahrt zum Parkplatz am Bahnhof gesperrt sein.

Ein fester Programmpunkt des Puchheimer Volksfestes ist jedes Jahr die Veranstaltung "Politik im Zelt", zu der Bürgermeister Norbert Seidl (SPD) begrüßt. Heuer bekommen die Grünen die große Bühne vor den Biertischen. Die Vorsitzende der bayerischen Landtagsfraktion, Katharina Schulze, spricht am Donnerstag, 11. April, um 19 Uhr über aktuelle Entwicklungen. Die Spitzenkandidatin der bayerischen Grünen zur Europawahl, Henrike Hahn, wird sich kurz vorstellen. Dazu spielt die Blaskapelle aus Maisach.

© SZ vom 05.04.2019 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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