Prozess vor dem Amtsgericht:Leichtfertige Geldwäsche

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Germeringer geht Betrügern auf den Leim und wird verurteilt

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Wäre da nicht die lange Liste der teils einschlägigen Vorstrafen gewesen - vielleicht wäre die Sache anders ausgegangen. So aber verurteilt der Brucker Amtsrichter Martin Ramsauer den 43 Jahre alten Germeringer am Donnerstag wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe. Schmerzhaft ist das für den verheirateten Vater zweier Kinder vor allem deshalb, weil er letztlich auch noch den Schaden für einen Betrug wiedergutmachen muss, den eigentlich andere angerichtet haben.

2018 sucht der gelernte Koch, der einen Job als Lagerarbeiter wegen seiner damaligen Alkoholsucht verloren hat, einen Job, den er von zu Hause erledigen kann. Im Portal Ebay-Kleinanzeigen stolpert er dann über ein interessantes Angebot. Ein angeblicher Finanzdienstleister sucht Leute, die Überweisungen entgegennehmen und an ein Partnerunternehmen weiterleiten, das die Summen in die Internetwährung Bitcoin umwandelt. Klingt machbar. Die Kontaktaufnahme erfolgt über E-Mails, der Germeringer muss sich über ein standardisiertes Verfahren mit Hilfe seines eingescannten Personalausweises identifizieren und erhält dann, wiederum per E-Mail, einen Arbeitsvertrag. In der vierwöchigen Probezeit werden ihm 450 Euro in Aussicht gestellt, vorerst solle er doch bitteschön sein Privatkonto für die eingehenden Zahlungen zur Verfügung stellen. 2018 gehen darauf dann innerhalb von zwei Wochen zehn Einzelbeträge ein, von 620 bis 844 Euro - insgesamt 7216 Euro. Der Germeringer kümmert sich um die Buchführung und den Geldtransfer. Dass in der Regel in den Betreffzeilen der Überweisungen von iPhone-Handy-Käufen die Rede ist, stört den Germeringer nicht. Als er die Bank wechselt und sich damit die Bankverbindung ändert, erreicht er seinen scheinbaren Arbeitgeber nicht mehr. Und irgendwann steht dann die Polizei vor der Tür und konfrontiert ihn mit den Vorwürfen von Personen, die auf der Auktionsplattform Ebay ein Handy gekauft und das Geld dafür an ihn überwiesen haben - aber immer noch aufs Handy warten. Auch der Germeringer wartet vergebens - auf das von der Firma versprochene erste Gehalt von 450 Euro.

Für ihn und seinen Rechtsanwalt ist die Sache klar. Er ist da halt Betrügern aufgesessen, die sich mittlerweile längst aus dem Staub gemacht und die angebliche Firma aufgelöst haben. Deswegen hatte der Germeringer auch den Strafbefehl nicht hinnehmen wollen und Einspruch eingelegt. Der Staatsanwalt sieht das anders. Zumindest Leichtfertigkeit müsse er sich vorwerfen lassen. Denn er hätte misstrauisch werden müssen wegen der Betreffzeilen, des ganzen Geschäftsmodells und der Kontaktaufnahme ausschließlich per E-Mail. Richter Martin Ramsauer sieht das ähnlich, auch wenn er Tagessatz und Höhe etwas reduziert. Der Germeringer, der mittlerweile im Einzelhandel arbeitet, wird verurteilt zu 90 Tagessätzen à 20 Euro. Zudem muss er den Ebay-Käufern ihren Schaden in Höhe von 7216 Euro ersetzen. Zu Gunsten des Angeklagten honoriert Ramsauer das Geständnis, zu seinen Lasten nicht zuletzt die lange Liste von Voreinträgen, eine davon wegen der Fälschung von Überweisungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 29.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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