Platz fehlt:Gefahr in der Grube

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Holzrahmen veranschaulichen, dass in vielen Familiengräbern kein Platz für weitere Bestattungen ist. (Foto: Stadt FFB)

Auf dem Alten Friedhof in Bruck liegen viele Familiengräber für eine weitere Erdbestattung zu dicht aneinander

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Der Alte Friedhof an der Kirchstraße liegt idyllisch am Ufer der Amper und dient prominenten Personen aus Fürstenfeldbruck als letzte Ruhestätte. Für weitere Erdbestattungen aber fehlt der Platz, sie sind in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich. Der Kulturausschuss hat sich mehrheitlich von der Verwaltung überzeugen lassen, dass es dazu mit Blick auf die geltenden Vorschriften kaum Alternativen gibt.

Landgerichtsschreiber Christian Adam Heydolph hatte 1806 die Verlegung des Gottesackers angeordnet, der zuvor um die Kirche Sankt Magdalena herum angelegt gewesen war. Östlich des Kirchturms wurden 157 Gräber ausgehoben. Als die Stadt wuchs, wuchs mit ihr der Friedhof. Auf ihm haben die Großen und die Reichen, die eng mit dem Aufstieg Brucks zur Kreisstadt verbunden sind, ihre letzte Ruhestätte gefunden. Auf teils vergilbten Inschriften sind Namen zu lesen, die Stadtgeschichte geschrieben haben: Lederfabrikant Ludwig Kester, die Schwestern Mirjam und Gabriele Haeusler, der Maler Karl Trautmann, Reichsposthalter Louis Philipp Weiß oder die Familie von Miller.

Mittlerweile ist es aber sehr eng geworden. Und deshalb wird es wohl über den Bestandsschutz hinaus nichts mit der weiteren Zulassung von Erdbestattungen in aufgelassenen Gräbern, wie dies Friedhofsreferent Albert Bosch und seine CSU-Fraktionskollegin Birgitta Klemenz beantragt hatten. Die Stadtverwaltung legte im Ausschuss einen Lageplan vor, der den geringen Spielraum belegt und auch unter Berücksichtigung von Vorgaben der Berufsgenossenschaft und den geltenden "Unfallvorschriften für Friedhöfe und Krematorien" ausgearbeitet wurde. Denn wenn beispielsweise Familiengräber sehr dicht aneinander liegen, dann birgt das Ausheben die Gefahr, dass die Wände der Grube einstürzen oder Grabsteine umstürzen. Die Untergrabung von Grabwänden und Fundamenten ist eigentlich nicht zulässig. Zudem schreiben die Regularien mittlerweile den Aushub einer 2,30 Meter langen Grube vor, was an vielen Stellen gar nicht machbar ist. In vielen Fällen wird die genaue Größe der bestehenden Gräber erst im Zuge der Aushubarbeiten sichtbar. Auf etwa drei Vierteln der Gesamtfläche gibt es einer Schätzung der Stadtverwaltung zufolge ernsthafte Probleme.

In manchen Bereichen sind Erdbestattungen im Zuge einer Einzelfallentscheidung weiterhin möglich. Dies bedeutet aber teilweise einen höheren technischen Aufwand - entsprechend müssten dort höhere Gebühren in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind weiterhin Urnenbestattungen möglich, auch für Neuvergaben. Willi Dräxler (BBV) wies darauf hin, dass dies für viele ältere Menschen nicht einfach zu verkraften ist, die sich als letzte Ruhestätte das Familiengrab auf dem schönen Alten Friedhof wünschen. Er berichtete von eigenen Erfahrungen. So war seine Mutter vor einigen Wochen gestorben. Im Familiengrab konnte sie ihrem Wunsch folgend nur noch bestattet werden, weil die Friedhofsverwaltung dies noch einmal ausnahmsweise ermöglicht hatte - eigentlich gegen die eigene Überzeugung, wie Sachgebietsleiter Stephan Zenk verdeutlichte. Denn wer sei schon bereit, im Falle eines Unfalls der Friedhofs- Mitarbeiter die Verantwortung zu übernehmen?

Familien, deren Angehörige in Gräbern des Alten Friedhofs liegen, sollen nun informiert werden über die dort fortan geltenden Restriktionen. Dritte Bürgermeisterin Birgitta Klemenz /CSU) bat darum, dass dies in einer dem sehr sensiblen Thema angemessene Form geschieht.

Konsens unter den Politikern ist es, dass der Alte Friedhof langfristig aufgewertet wird. Voraussetzung ist, dass nicht alle Grabstätten nach Auslaufen der Nutzungsdauer erneut vergeben werden und somit Freiflächen zur Verfügung stehen. Peter Glockzin (Freie Wähler) schlägt vor, Informationstafeln anzubringen. Zudem könnten nach Entfernung oder Umsetzung der zugehörigen Grabsteine in einigen Bereichen Ruhebänke aufgestellt werden.

© SZ vom 21.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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