Paragraf 219 a:Grüne Jugend kritisiert Kompromiss der Regierung

"Absurd" findet Gina Merkl, Sprecherin der Grünen Jugend im Kreis, die im Streit um Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gefundene Eingrenzung auf "Werbung, die in grob anstößiger Weise erfolgt". Merkl prophezeit dem Text der Bundesregierung, dass er "auch weiterhin zu Unsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten führen und von sogenannten 'Lebensrettern' genutzt werden" wird. Für die Grünen-Sprecherin steht zudem fest: "Schwangere haben das Recht, sich zu informieren, Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Beruf angstfrei ausüben können. Der Paragraf 219 a Strafgesetzbuch führt zur Entmündigung von Frauen und stellt einen fatalen Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht dar." Mit der Pressemitteilung reagiert Merkl auf ein Statement der Jungen Union. Diese hatte vor einigen Tagen eine Forderung der Jusos kritisiert, die Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die JU hatte die Forderung leicht verklausuliert in Zusammenhang mit dem Dritten Reich gebracht. Auf der Grünen-Mitteilung steht in Großbuchstaben: "Schwangere nicht mit Nazis vergleichen."

© SZ vom 19.12.2018 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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