Olching:Wildwuchs am Straßenrand

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Dichtes Gedränge zwischen Olchinger Tafel und Rathaus: Kurz vor der Landtagswahl nimmt die Zahl der Plakate zu. Sie sind in vielen Größen zulässig, dürfen aber nicht an allen Verkehrsschildern angebracht werden. (Foto: Günther Reger)

Die Stadt lässt Parteien beim Plakatieren weitgehend freie Hand

Von KATharina Knaut, Olching

Je näher die Landtagswahl rückt, desto dichter wird auch der bunte Plakatwald in den Städten und Gemeinden. Aber nicht jeder ist von der Farb- und Porträtvielfalt an Bäumen, Laternen und Straßenschildern begeistert: So entbrennt auf Facebook eine lebhafte Diskussion darüber, an welchen Stellen plakatiert werden darf, wie mit etwaigen Verstößen umzugehen ist und ob es der vielen Plakate bei jeder Wahl überhaupt bedarf.

Grundsätzlich gibt es bezüglich der Wahlplakate keine Verordnung, erklärt Christian Richter, Leiter des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Olching. "Sechs Wochen vor der Wahl darf jede zugelassene Partei ihre Schilder anbringen." Einzige Regel: Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Ein- und Ausfahrten müssen einsehbar sein, Kreisverkehre dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auch an Verkehrsschildern kann plakatiert werden, allerdings nur, wenn sie dem ruhenden Verkehr gelten. Dazu zählen etwa Parkverbote. Die Zeichen, die den fließenden Verkehr regeln, müssen frei bleiben. Darunter fallen unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ampeln.

Wird an einem solchen Schild plakatiert oder wird der Verkehr auf andere Weise beeinträchtigt, werde die jeweilige Partei gebeten, das betreffende Plakat innerhalb von 24 Stunden zu entfernen, so Richter. Geschieht dies nicht, wird es vom Bauhof kostenpflichtig entfernt. "Normalerweise zeigen sich die Parteien aber einsichtig. Wenn man ihnen die Gründe erklärt, nehmen sie die Schilder ab", erklärt Richter. "Dieses Jahr sind eigentlich alle sehr diszipliniert." Bisher sei der Stadtverwaltung nur ein Plakat gemeldet worden. "Und das wurde von der Partei innerhalb kürzester Zeit entfernt", sagt Richter. Das Ordnungsamt ist dabei auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. "Wir sind hier im Büro und bekommen nicht alle Fälle mit." Daher bittet er darum, Verstöße zu fotografieren und zu melden. "Wir fahren dann zu der betreffenden Stelle und überprüfen das", sagt Richter.

Parteipolitik werde aber nicht betrieben, stellt er klar: "Wir greifen nur ein, wenn es zu einer Behinderung kommt." Genauso wenig sei das Ordnungsamt für die Menge der Plakate verantwortlich. "Auch wenn es viele sind, müssen wir es zulassen." Bis eine Woche nach der Wahl dürfen die Plakate hängen bleiben. Danach lichtet sich der Schilderwald wieder. Bis zur nächsten Wahl.

© SZ vom 08.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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