Olching:Weg frei für Umfahrung

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Beschwerde gegen Olchinger Südwestroute abgewiesen

Die Beschwerde des Rechtsanwalts Ewald Zachmann gegen die nicht zugelassene Revision im Rechtsstreit um die Südwestumgehung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg erschöpft und nach über 30 Jahre währender Diskussion der Weg frei für den Bau der umstrittenen Umgehungsstraße.

Michael Neupert vom Staatlichen Bauamt Freising, das für die Planung der Straße zuständig ist, zeigt sich über die Nachricht erfreut. "Wir sind sehr daran interessiert, das Projekt möglichst bald anzugreifen", sagt er. Er rechnet jedoch nicht damit, dass vor 2017 mit dem Bau begonnen werden kann. In einem ersten Schritt wolle man sich nun um den Kauf der benötigten Grundstücke kümmern. Zudem müssen ausreichend Ausgleichsflächen geschaffen werden, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. "In der Zwischenzeit werden wir uns darum kümmern, die Planung vergabefertig zu machen", erklärt er. Zudem müsse die Finanzierung noch freigegeben werden.

Zachmann hält fest, dass die Mehrheit des Stadtrats für die Zerstörung eines Naherholungsgebiets und für die drohende flächendeckende Verlärmung des Südwestens der Stadt verantwortlich sei. Im Oktober hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Zachmanns Klage gegen das Planfeststellungsverfahren für die Südwest-Umfahrung abgewiesen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen legte der Olchinger Anwalt eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Zachmann zweifelte daran, dass die betreffende Staatsstraße 2069 richtig eingestuft wurde und ging davon aus, dass sich die falsche Behörde mit der Planung der Südwestumgehung befasst habe - das Bauamt Freising und nicht das Landratsamt. In seiner Nichtzulassungsbeschwerde argumentierte er, es müsse in der Frage um die Klassifizierung von Straßen eine bundesweit einheitliche Regelung geben. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch ist der Meinung, diese Angelegenheit sei Sache der Länder und wies die Beschwerde zurück.

© SZ vom 25.07.2015 / BERJ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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