Olching:Seniorin verklagt die Stadt

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78 Jahre alte Frau fordert nach Sturz auf Straße Schadensersatz

Eine 78-jährige Frau hat die Stadt Olching vor dem Landgericht München II auf Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro verklagt. Die Seniorin war Mitte Oktober 2015 nachmittags an der Estinger Straße in der Nähe der Kulturwerkstatt am Olchinger Mühlbach in eine Mulde getreten und schwer gestürzt. Dabei habe sie sich eine Stirnplatzwunde, eine Schädelprellung sowie eine Schleimbeutelschwellung an einem Knie zugezogen, wie die Frau an diesem Montag vor der 11. Zivilkammer berichtete. Außerdem habe sie nach dem Sturz massiven Bluthochdruck gehabt, so die 78-Jährige. Die etwa dreißig Zentimeter lange, zehn Zentimeter breite und 8,5 Zentimeter tiefe Mulde habe sie nicht sehen können, da diese mit Laub bedeckt gewesen sei. Die Seniorin räumte zwar ein, dass sie den Unfall zu fünfzig Prozent mitverschuldet habe. Gleichwohl treffe aber auch die Stadt Olching eine Mitschuld, sagte die Frau. Die Anwältin der Stadt lehnte eine gütliche Einigung ab.

Einerseits befinde sich auf der anderen Seite der Estinger Straße ein Gehweg, andererseits bestritt die Anwältin die Angaben zur Größe der Mulde, die die Klägerin machte. Die Vertiefung sei gerade mal 15 Zentimeter lang gewesen und habe an der tiefsten Stellte fünf Zentimeter gemessen. Sie sei somit viel kleiner gewesen, als behauptet. Auch der Vorsitzende Richter der 11. Kammer erklärte, es sei fraglich, ob der Beklagten, also der Stadt Olching, ein Mitverschulden anzulasten sei. "Das Problem ist, dass sich das Loch auf der Fahrbahn befunden hat und nicht auf einem Gehweg." Dort, so der Vorsitzende, würden für eine Kommune hinsichtlich der "Verkehrssicherungspflicht" erhöhte Anforderungen gelten. Und zur Klägerin sagte der Richter: "Es gibt unglückliche Umstände im Leben, und nicht für jeden Fall gibt es Schadensersatz." Selbst bei Stürzen von Passanten in bis zu acht Zentimeter tiefen Löchern auf Gehwegen seien Gerichte schon zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens einer Kommune vorgelegen habe, so der Vorsitzende. Im vorliegenden Fall sei die Klägerin aber auf einer Straße gestürzt und dort gebe es nun einmal andere Auflagen im Hinblick auf einen verkehrssicheren Zustand als bei Gehwegen.

Eine Entscheidung in der Sache wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

© SZ vom 24.01.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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