Olching:Olching: Gräber für weitere Angehörige

Bezüglich der Wiederbelegung aufgelassener Grabstellen auf dem Alten Friedhof Olching stellt Bürgermeister Andreas Magg (SPD) klar, es sei nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung nicht notwendig, ein Grab im historischen Teil des Friedhofs, also im Bereich zwischen der Jahnstraße und der Aussegnungshalle oder dem Bereich bis zu den Grüften zu besitzen, um ein weiteres Grab für Angehörige erwerben zu können. "Stattdessen ist es ausreichend, irgendwo auf dem Alten Friedhof Grabrecht zu besitzen, um eine weitere Grabstätte erwerben zu können", sagt Magg. Er erklärt, eine örtliche Einschränkung beziehe sich lediglich auf die neu zu erwerbenden Grabstellen.

Das heißt, jeder, der auf dem Friedhof bereits Grabrecht besitzt, soll in Zukunft das Recht bekommen, eine weitere Grabstätte zu kaufen. "Das neue Grab darf gemäß des Vorschlags nur in diesem oben genannten zentralen Friedhofsbereich erworben werden", erklärt Magg weiter. Es sei ihm und der Mehrheit bei der Abstimmung im Bauausschuss am vorigen Dienstag darum gegangen, alteingesessenen Olchinger Familien, die schon lange Zeit Gräber auf dem Alten Friedhof ihr Eigentum nennen, Grabstellen für weitere verstorbene Familienmitglieder zu ermöglichen, so dass die Familien nicht zerrissen werden. "Darüber hinaus soll aber aus gestalterischen Überlegungen die dichte Belegung nur im Kernbereich erfolgen."

© SZ vom 03.12.2016 / BERJ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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