Olching:Nächste Runde im Umgehungsstreit

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Die Genehmigung der Südwestumfahrung Olching verstößt gegen bindendes EU-Recht, sagt Ewald Zachmann Bürgermeister Magg klagt über Stillstand, das Straßenbauamt ist mit zwei weiteren Klagen beschäftigt

Von Peter Bierl, Olching

Die Bürgerinitiative Ortsentwicklung Olching (BIOO) nimmt einen weiteren Anlauf, um die Südwestumgehung zu Fall zu bringen. Gestützt auf eine Wasserschutz-Richtlinie der EU und einige höchstrichterliche Entscheidungen hat der Stadtrat und Rechtsanwalt Ewald Zachmann (FWO) bei der Regierung beantragt, den Bau auszusetzen oder wieder ganz von vorne mit einem Planfeststellungsverfahren anzufangen. Die Regierung wollte sich dazu nicht äußern, das Straßenbauamt ist noch mit zwei Klagen gegen das Projekt beschäftigt. Bürgermeister Andreas Magg (SPD) beklagt den Stillstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat laut Zachmann in einem Urteil im Juni 2020 ausgeführt, dass eine Wasserrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 nicht bloß Ziele definiert, sondern verbindlichen Charakter hat. Die Richtlinie formuliere Pflichten, um die Qualität von Oberflächengewässern und Grundwasser zu verbessern und Verschlechterungen zu verhindern. Daraus resultiere die Vorgabe, dass jedes Projekt unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf oberflächen- und grundwasserschädliche Auswirkungen zu überprüfen und zu dokumentieren sei, bevor es genehmigt werden darf. Das Bundesverwaltungsgericht stütze sich seinerseits auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus den Jahren 2015 und 2020, in denen es gleichfalls heiße, dass die Richtlinie bindendes Recht darstelle, sagt Zachmann.

Eine solche Prüfung habe beim Planfeststellungsbeschluss 2011 und dessen Änderung Anfang Juni 2020 zum geplanten Kreisverkehr im Norden der Umfahrung bei Esting durch die Regierung nicht stattgefunden, argumentiert Zachmann. Seiner Ansicht nach sind beide Bescheide damit unzulässig. Deswegen hat er bei der Regierung beantragt, entweder die Bescheide aufzuheben, deren Vollzug auszusetzen oder das Planfeststellungsverfahren wegen eines "gravierenden Rechtsmangels" wiederaufzugreifen.

Zachmann vertritt eine Mandantin, die Mitglied der Bürgerinitiative und betroffen ist, weil ihr zwei Grundstücke gehören, von denen das eine zum Teil für die Trasse benötigt wird, das andere liegt im Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs.

Die Regierung von Oberbayern wollte sich inhaltlich nicht zu dem Antrag Zachmanns und dessen Chancen äußern, weil das Verfahren noch läuft. Das Straßenbauamt müsse erst einmal eine Stellungnahme abgeben. Auch der Bürgermeister wollte keine Prognose abgeben. In dem juristischen Verfahren sei die Kommune lediglich Zaungast, sagt Magg. Er betont aber, wie wichtig es wäre, die Südwestumgehung zu bauen. Zwar habe jeder das Recht juristisch gegen ein solches Projekt vorzugehen, aber "wenn alles so ewig dauert, wird es schwer, das sich überhaupt noch was entwickelt". Oberste Priorität hat für den Bürgermeister der Kreisverkehr, schon wegen des Busverkehrs.

Die Südwestumgehung in Olching wird seit langem geplant und ist heftig umstritten. Kritiker warnen vor der Flächenversiegelung und dass noch einige tausend Autofahrer mehr angelockt werden würden. Im Stadtrat favorisieren CSU und SPD den Bau, von dem sie sich eine Entlastung des Zentrums erhoffen. Jahrelang wurde vor Gerichten gestritten, am Ende wurden die Gegner abgewiesen. Die Bürgerinitiative will dennoch nicht aufgeben.

Tatsächlich hat sich der Bau nicht nur wegen des hartnäckigen Widerstands verzögert, sondern auch, weil die Trasse im Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs liegt. 2016 hatte das Landratsamt zwar Hochwasserzonen ausgewiesen, musste diese aber wegen des Einspruchs mehrerer Kommunen neu festsetzen, was im Juli 2019 erfolgte. Zachmann weist darauf hin, dass Hochwasser gemäß dieser Sicherstellung auch ohne die Umgehung schon das südliche Wohngebiet und teilweise das Gelände über die Roggensteiner Straße hinweg überfluten würde. "Durch die dammartig wirkende Umfahrung wird diese Situation meiner Meinung nach verschärft", sagt er.

Im Februar 2020 wurde an der Römerstraße in Esting, wo der Kreisel entstehen soll, ein zweites Mal gerodet, weil die Fläche inzwischen schon wieder zugewachsen war, die Anfang 2017 freigelegt worden ist. Im Juni 2020 schob der Bagger etwas Humus weg, nachdem der Planänderungsbescheid der Regierung vorlag. Dadurch bleibt das Baurecht für die gesamte Trasse erhalten, das sonst verfallen wäre. Die BIOO kündigte jedoch Klagen an, weil für die gesamte Umgehung aufgrund der Hochwassersituation noch kein Baurecht vorlag. Das Verwaltungsgericht in München muss nun über zwei Klagen gegen den geplanten Kreisel befinden.

Das Straßenbauamt ist derzeit noch damit beschäftigt, eine Stellungnahme zu einer der beiden Klagen zu verfassen, deren Begründung erst im November eingetroffen sei, wie Pressesprecher Thomas Jakob erklärt. Bis das Gericht über die Klagen entschieden habe, dürfe auch nicht weiter gebaut werden. Derzeit erarbeiten Mitarbeiter des Straßenbauamt außerdem die Antragsunterlagen für das zweite Planänderungsverfahren für die restliche Strecke der Ortsumfahrung. Dafür seien noch umfangreiche wasserwirtschaftliche Untersuchungen erforderlich gewesen, sagt Jakob. Dieses Verfahren will das Straßenbauamt noch im Frühjahr 2021 bei der Regierung beantragen, versicherte er. Der Baubeginn für die Olchinger Umfahrung steht demnach noch in den Sternen.

© SZ vom 26.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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