Olching:Friedenssignale vor der Mehrzweckhalle

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Im Streit um die abendliche Nutzung werben die Verwaltungsrichter beim Ortstermin in Olching für eine gütliche Einigung. Die Zahl der jährlich zulässigen Großveranstaltungen könnte aus Lärmschutzgründen reduziert werden

Von Stefan Salger, Olching

Vieles deutet darauf hin, das es im Streit um die Nutzung der Mehrzweckhalle zu einer gütlichen Einigung kommt. Nach einer Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht am Donnerstag wollte Kläger Ewald Zachmann einem Kompromiss zwar noch nicht zustimmen. Dies begründete er aber vor allem damit, dass er sich noch mit der Eigentümergemeinschaft der Seniorenwohnanlage abstimmen will, der er sich verpflichtet fühlt. Für die Vereine, von denen die Halle intensiv genutzt wird, wäre die Einigung eine gute Nachricht.

Ewald Zachmann ist Stadtrat der Freien Wähler und war früher Olchinger Bürgermeister sowie Landratsstellvertreter. Der 70-jährige Rechtsanwalt lebt seit fünf Jahren mit seiner Frau Gerlinde in einer der Eigentumswohnungen im zweiten Geschoss des "Seniorengerechten Wohnens im Schwaigfeld" an der Isabellastraße. Blickt er aus dem Fenster, dann kann er - über Parkplätze und Pfarrheim hinweg - im Südwesten die etwa hundert Meter entfernte Dreifachturnhalle neben der Mittelschule an der Georgenstraße sehen. 2012 hatte der Landkreis die Baugenehmigung erteilt und zunächst jährlich zwei Veranstaltungen mit mehr als 300 Besuchern genehmigt, die mit Sport nichts zu tun haben müssen - wie Starkbierfest oder Inthronisation der Faschingsgilde. Ein Jahr später entsprach das Landratsamt dem Wunsch Olchings, 18 "seltene Ereignisse" zuzulassen. Zachmann klagte im August 2014 gegen diesen Änderungsbescheid, weil er die Belastung durch ein- und ausparkende Autos sowie durch die Passanten auf dem nahen Fußweg teils bis in die Nachtstunden für unzumutbar hält - vor allem mit Blick auf die etwa hundert Bewohner der Wohnanlage. Im ganzen Umfeld gebe es durch weitere Abendveranstaltungen etwa in Gymnasium, Mittelschule oder Pfarrheim große Belastungen durch den Parksuchverkehr, verschärft durch intensive Hallennutzung und knappes Stellplatzangebot, so Zachmann sinngemäß. Wenn spätabends oder auch mal erst in den frühen Morgenstunden die Autotüren zugeschlagen würden, "dann haut einen das aus dem Bett".

Zu klären hatte das Gericht vor allem eine Frage: Handelt es sich bei dem Viertel um ein normales Wohngebiet oder mit Blick auf die 35 "seniorengerechten Wohnungen sowie die 54 Pflegeapartments um einen besonders schutzwürdigen Bereich - für den dann strengere Lärmschutzgrenzen gelten? Nach einer Besprechung der fünf Richter skizzierte der Vorsitzende Johann Oswald die ersten Einschätzungen. So neige das Gericht dazu, die Wohnanlage nicht als Einheit zu betrachten. Für die "normalen" Eigentumswohnungen auf der der Turnhalle zugewandten Seite würden damit die Grenzwerte der Technischen Anleitung Lärm für Wohngebiete gelten, die laut einem Gutachten de facto eingehalten würden. Gleichwohl vermisste das Gericht eine Einzelfallprüfung, die auch weitere, möglicherweise gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen berücksichtigt. Zudem gebe es erhebliche Zweifel, ob Lärmschutzvorgaben für eine Sporthalle auf Veranstaltungen "ohne sportlichen Charakter" einfach so übertragbar sind. Oswald kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzeslage wohl lediglich die Genehmigung von maximal zehn "seltenen Ereignissen" hergibt und damit der Bescheid des Landratsamts unzulässig wäre.

Der Einigungsvorschlag sieht vor, dass statt der 18 sportlichen oder auch nicht sportlich geprägten Großveranstaltungen künftig maximal zehn nicht sportliche Großveranstaltungen und sechs sportliche Großveranstaltungen (wie etwa das Volleyballturnier) in der Dreifach-Mehrzweck-Turnhalle stattfinden dürfen.

Für Tomas Bauer, den Sportreferenten des Stadtrats, wäre das eine praktikable Lösung. Er hofft, dass dadurch ein weiterer Teil der Klage vom Tisch ist und die örtlichen Vereine die Halle auch künftig für Sportveranstaltungen mit weniger als 300 Besuchern bis 22 Uhr nutzen können und nicht um 22 Uhr bereits alle Besucher die Parkplätze verlassen haben müssen. Rechtsanwalt Mathias Reitberger als Vertreter Olchings und Sandra Ellmayer fürs Landratsamt zeigten sich dieser gütlichen Einigung gegenüber aufgeschlossen. Zachmann dürfte aber nur dann auf einen - im Bedarfsfall schriftlichen - Urteilsspruch verzichten, wenn er dadurch nicht seine Position zur grundsätzlichen "Schutzwürdigkeit" des Gebiets aufgeben muss. Das heißt, bei weiteren Bauprojekten im Umfeld der Seniorenwohnanlage will er sich eine juristische Klärung, wie es sie bundesweit offenbar noch nie gegeben hat, offenhalten.

© SZ vom 20.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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